| Zeit | 2. August 2025 um 19:30 |
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| Kosten | Knaller Ticket (limitiert): 5,99 Euro - Reguläres Ticket: 9,99 Euro - Abendkasse: 15,00 Euro |
| Ort |
Entdecken Sie die Wandelhalle in Eisenach – ein einzigartiger Veranstaltungsort, der Geschichte und Moderne vereint. Perfekt für Konzerte und andere Events, bietet die Wandelhalle eine unvergleichliche Atmosphäre inmitten der malerischen Thüringer Landschaft. Die Wandelhalle in Eisenach ist ein … |
| Veranstalter |
Spitz Events
Spitz Events betreibt den ClubRoom Eisenach, eine der führenden Eventlocations in der Region. Bekannt für seine herausragenden Technopartys und Events mit elektronischer Musik, zieht der ClubRoom Eisenach Nachtschwärmer und Musikliebhaber gleichermaßen an. Mit modernster Licht- und Soundtechnik, …
Telefon: 036918193100
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| Mehr Infos | https://www.spitz.events |
| Tickets | https://clubroom.ticket.io |
Freuen Sie sich auf eine berauschende Sommernacht beim Summer in the City - Open Air an der Wandelhalle in Eisenach am Fuße der geschichtsträchtigen Wartburg. Diese Veranstaltung, die am 11. Juni 2025 stattfindet, lädt dazu ein, die besten Partyhits der vergangenen Jahre und aktuelle Chartstürmer zu genießen.
Der Event steht unter dem Motto „Partyhits am Fuße der Wartburg“ und bietet die perfekte Kulisse für Musikliebhaber und Feierfreudige. Neben der musikalischen Unterhaltung erwarten Sie kühles Fassbier und erfrischende Longdrinks, um in ausgelassener Stimmung das 15. Jubiläum der Summer in the City-Party zu feiern.
Ticketpreise:
- Knaller Ticket: 5,99 € (nur begrenzt verfügbar)
- Reguläres Ticket: 9,99 €
- Abendkasse: 15,00 €
Tickets sind online im Vorverkauf oder an der Abendkasse erhältlich.
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4 Kommentare
Also dazu hat der Veranstalter in seinen Veröffentlichungen bislang nichts gesagt.
Grundsätzlich ist es aber nach dem JuSchG so, dass:
- Kinder und Jugendliche bis 16 nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten (Eltern) bzw. beauftragten Person („Muttizettel“) teilnehmen dürfen. In dem Fall muss sich die Begleitperson ausweisen können.
- Jugendliche ab 16 Jahren sich bis 24 Uhr auf ‚öffentlichen Tanzveranstaltungen‘ aufhalten dürfen. Das Alter muss in dem Fall natürlich jederzeit mit Perso o.ä. nachweisbar sein, v.a. wenn die Veranstaltung an sich bis nach 0 Uhr angesetzt ist.