12.02.2026

Anmeldetermine für weiterführende Schulen im Wartburgkreis: Fristen und Voraussetzungen für das Schuljahr 2026/2027

Im Wartburgkreis steht die Anmeldewoche für weiterführende Schulen bevor: Vom 16. bis 21. März 2026 können Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2026/2027 an Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und beruflichen Gymnasien anmelden. Das Staatliche Schulamt Westthüringen weist darauf hin, dass das Anmeldeformular auf den jeweiligen Schulwebseiten bereitgestellt wird.

Ein Übertritt nach der vierten Klasse ist in eine Regel- oder Gemeinschaftsschule sowie in den Regelschulzweig einer Gesamtschule möglich. Auch ein Wechsel in das Gymnasium oder den Gymnasialzweig der Gesamtschule ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa nach Klassenstufe 4 der Grundschule, nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule, nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10 der Thüringer Gemeinschaftsschule, nach Klassenstufe 4 bis 8 der Waldorfschule und für Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss aus der Waldorfschule sowie nach Klassenstufe 4 bis 9 einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule. Für den Übertritt ins Gymnasium sind entweder bestimmte Leistungen, eine Empfehlung oder das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich.

Das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen „Salzmannschule“ in Schnepfenthal nimmt Aufnahmeanträge für die künftige fünfte Klasse bis zum 27. Februar 2026 entgegen. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf der Homepage der Salzmannschule.

Die Anmeldetermine sind besonders für Familien relevant, die einen Schulwechsel für ihre Kinder planen. Wer sich einen Überblick über die verschiedenen Schulformen im Wartburgkreis verschaffen möchte, sollte die Informationsseiten der jeweiligen Schulen nutzen. Für die Anmeldung ist es wichtig, die Fristen einzuhalten und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2026
Veröffentlicht am von , Redakteur

Kommentare