Anmeldung zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Eisenach notwendig
In Eisenach müssen Verkäufer von Silvesterfeuerwerkskörpern ihre Absicht mindestens zwei Wochen vor Verkaufsbeginn beim Fachdienst Ordnungsrecht der Stadtverwaltung melden. Dies betrifft alle Anbieter von pyrotechnischen Erzeugnissen. Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail oder auf postalischem Wege erfolgen und muss die verantwortlichen Personen benennen.
Die Stadtverwaltung Eisenach gab bekannt, dass die Anmeldung beim Fachgebiet Gewerbe, Straßenverkehr und allgemeines Ordnungsrecht am Markt 22 in Eisenach erfolgen müsse. Diese Regelung stütze sich auf Paragraf 14 des Sprengstoffgesetzes.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II, zu denen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen zählen, sei an den Tagen 28., 30. und 31. Dezember 2024 erlaubt. Dabei sei sicherzustellen, dass diese nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Auch das Abbrennen der Feuerwerkskörper dürfe nur am 31. Dezember und am 1. Januar durch Personen ab 18 Jahren erfolgen, wie Paragraf 23 der Sprengstoffverordnung vorschreibe.
Für weitere Fragen sei der Fachdienst Ordnungsrecht der Stadtverwaltung zuständig und könne kontaktiert werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 03. Dezember 2024
Veröffentlicht am 03.12.2024 10:53 von Christian Wolf, Redakteur
Aktualisiert: 25.08.2026 09:48
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