17.11.2025

Bürgerbeteiligung im Blick: Nächste Einwohnerfragestunde im Eisenacher Stadtrat angekündigt

Am 10. Dezember 2025 findet die nächste Sitzung des Stadtrates in Eisenach statt. Damit haben die Einwohnerinnen und Einwohner sowie in der Stadt ansässige Vereine und Verbände erneut die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Anliegen direkt in das Gremium einzubringen.

Nach den offiziellen Vorgaben können Bürgerinnen und Bürger pro Sitzung bis zu zwei Anfragen stellen oder alternativ bis zu zwei Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Jede Einwohneranfrage muss sich auf ein bestimmtes Thema konzentrieren und darf maximal fünf Fragen enthalten. Für Anregungen und Vorschläge gilt ebenfalls, dass sie thematisch gebunden und zudem mit einer Sachverhaltsdarstellung oder Begründung versehen sein müssen.

Damit der Stadtrat rechtzeitig antworten kann, müssen Einwohneranfragen spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung eingereicht werden. Für Anregungen und Vorschläge endet die Frist acht Kalendertage vor der Stadtratssitzung. Die Anträge sind beim Büro des Stadtrates einzureichen.

Der Stadtrat entscheidet grundsätzlich über alle kommunalen Angelegenheiten, ausgenommen davon sind Aufgaben, für die der Oberbürgermeister zuständig ist, darunter die Verwaltung und das Personal. In der Einwohnerfragestunde können daher nur Themen behandelt werden, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen.

Für Auskünfte zur Zulässigkeit von Einwohneranfragen steht das Büro des Stadtrates unter der Telefonnummer 03691 670-150 oder per E-Mail zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Eisenach abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.11.2025
Veröffentlicht am von , Fachredakteur

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