Debatte um geplante Wolfsjagd in Thüringen sorgt für Kritik am neuen Jagdgesetz
Die geplante Aufnahme des Wolfs in die Liste jagdbarer Arten auf Grundlage einer Novelle des Bundesjagdgesetzes ist auf deutliche Ablehnung beim Naturschutzbund (NABU) Thüringen gestoßen. Nach Ansicht der Organisation gefährdet eine reguläre Wolfsjagd insbesondere den kleinen Bestand der Tiere im Freistaat und verfehle ihr Ziel, die Zahl der Nutztierrisse spürbar zu verringern. Kritik äußerte der NABU zudem an der Thüringer Landesregierung, die die bundesweiten Pläne maßgeblich mitvorbereitet habe.
Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf, der es künftig erlauben würde, den Wolf regelmäßig zu jagen, obwohl Sachsen-Anhalt und Thüringen laut NABU keinen ausreichenden Bestand vorweisen. Die Organisation betont, dass bereits jetzt gezielte Entnahmen von auffälligen Wölfen rechtlich möglich seien. Eine generelle Jagd könne laut Einschätzung des NABU sogar dazu führen, dass die Teilpopulation im Freistaat erlischt. Weiterhin verweist die Naturschutzorganisation auf eine EU-Verpflichtung, den Schutz der Wolfspopulation in Thüringen sicherzustellen.
Silvester Tamás, Sprecher der NABU-Landesarbeitsgruppe Luchs und Wolf, äußerte Bedenken, dass eine Bejagung mehr Risiken als Lösungen birgt: „Der jetzige Gesetzesentwurf ist ein gefährlicher Irrweg. Den Wolf in die Liste jagdbarer Arten aufzunehmen, ist nicht zielführend.“ Tamás kritisierte insbesondere das politische Signal der Landesregierung und verweist auf die Bedeutung eines wirksamen Herdenschutzes, der in der Fläche umgesetzt werden müsse.
Als Alternative zur regulären Bejagung fordert der NABU, dass Bund und Länder die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen und Beratungsangebote für Weidetierhaltende verbessern. Der Verband verweist auf eine bundesweite Entwicklung: Die Zahl der Nutztier-Risse sei im Jahr 2024 um 25 Prozent zurückgegangen – trotz einer größeren Wolfspopulation. Ursache hierfür seien konsequent umgesetzte Schutzmaßnahmen statt Wolfsabschüsse.
Auch rechtliche Unsicherheiten beim Umgang mit dem Wolf bleiben nach Einschätzung des NABU bestehen, da die Tierart durch EU-Recht geschützt sei. Die aktuelle Gesetzesinitiative sei nach Auffassung eines vom NABU in Auftrag gegebenen juristischen Gutachtens nicht europarechtskonform. Der NABU spricht sich für gezielte Maßnahmen gegen einzelne problematische Tiere aus, mahnt aber, dass ein automatisiertes Vorgehen beim Abschuss von Wildtieren dem Naturschutzrecht widerspreche.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.12.2025
Foto: NABU/Heiko Anders
Veröffentlicht am 05.12.2025 16:28 von Christian Wolf, Redakteur
Kommentare