05.08.2026 👎2

E-Auto zu Hause laden: Stadt Eisenach untersagt Kabel über Gehwege

Wer sein Elektroauto oder Wohnmobil in Eisenach vor dem eigenen Grundstück laden möchte, darf dafür kein Ladekabel über den Gehweg legen. Die Stadtverwaltung stellt klar: Das gilt als Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums und ist ohne Genehmigung nicht erlaubt – eine solche Erlaubnis wird in Eisenach in der Regel auch nicht erteilt.

Hintergrund ist die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen und der damit verbundene Bedarf an Lademöglichkeiten. Manche Eigentümerinnen und Eigentümer verlegen ein Kabel von Haus oder Wohnung quer über den Bürgersteig zum Fahrzeug an der Straße. Nach Einschätzung der Stadt ist das unzulässig, weil dadurch Stolperstellen entstehen, die den sicheren Fußverkehr beeinträchtigen.

Die Verwaltung verweist darauf, dass auch Kabelbrücken das Problem nicht vollständig lösen. Selbst flache Abdeckungen können für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Sehbeeinträchtigung ein ernstes Hindernis darstellen. Die Barrierefreiheit der Gehwege hätte in einem solchen Fall nicht mehr oberste Priorität.

Rückendeckung bekommt diese Linie aus der Justiz. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 24. Februar 2022 (Az.: 12 K 540/21.F) entschieden, dass Kommunen die Verlegung von Ladekabeln über Gehwege untersagen dürfen. In dem Fall hatte ein Grundstückseigentümer vergeblich eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, um seine Fahrzeuge vor dem Haus über den Gehweg zu laden. Das Gericht stellte klar, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs höher zu bewerten ist als das private Interesse am Laden direkt vor der Haustür.

Für E-Auto-Fahrende in Eisenach bedeutet das: Wer keinen privaten Stellplatz mit eigener Lademöglichkeit hat, muss auf öffentliche Ladepunkte ausweichen. Im Stadtgebiet stehen inzwischen an zahlreichen Standorten Ladesäulen zur Verfügung, etwa im City-Parkhaus an der Uferstraße mit mehreren neuen Ladepunkten sowie an weiteren Plätzen, die von den Eisenacher Versorgungs-Betrieben betrieben werden.

Die Stadtverwaltung rät dazu, bei Fragen zur privaten Ladeinfrastruktur zunächst zu prüfen, ob Lademöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ohne Beeinträchtigung des Gehwegs realisierbar sind. Für den öffentlichen Raum gilt dagegen: Gehwege müssen frei bleiben – auch dann, wenn das Laden vor der eigenen Haustür dadurch nicht möglich ist.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.08.2026
Veröffentlicht am von , Redakteur

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