05.12.2024 👍1

Wartburgkreis würdigt Ehrenamtliche: Alexander Ebert beim Bürgerfest des Bundespräsidenten ausgezeichnet

Der Wartburgkreis veranstaltet jährlich eine Ehrenamtsgala zur Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Jährlich haben engagierte Personen die Möglichkeit, für ihre Leistungen ausgezeichnet zu werden. Für die Teilnahme am diesjährigen Bürgerfest des Bundespräsidenten sei der vom Wartburgkreis vorgeschlagene Ehrenamtliche Alexander Ebert ausgewählt worden. Das Bürgerfest stehe im Zeichen freiwilligen Engagements und biete vielen Organisationen die Möglichkeit, sich vorzustellen und zu vernetzen.

Alexander Ebert ist seit 2018 Präsident des Schweinaer Karnevalsverein e.V., und das bereits mit 18 Jahren. Der Verein hat Mitglieder im Alter von 3 bis 80 Jahren. Ebert fördere die Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, nicht nur auf lokaler Ebene, sondern auch auf Landes- und Bundesebene, indem er verschiedene Kooperationen unterstütze. Zudem sei er seit diesem Jahr Jugendwart des Landesverbandes Thüringer Karnevalvereine e.V.

Jederzeit könnten herausragend ehrenamtlich tätige Personen für Auszeichnungen wie die Ehrenamtsmedaille des Landrates, die Thüringer Ehrenamtscard oder den Ehrenbrief des Freistaats Thüringen vorgeschlagen werden. Alle weiteren Informationen und das Antragsformular sind auf der Internetseite des Wartburgkreises abrufbar. Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember im Büro des Landrates eingereicht werden.

Für die Förderung des Ehrenamtes im Wartburgkreis gibt es auch im kommenden Jahr die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung zu beantragen. Die Antragsfrist werde ab 2025 vom 30. Juni auf den 31. März vorgezogen, um den Organisationen frühestmöglich finanzielle Mittel bereitzustellen. Die Mittel könnten beispielsweise für Ehrungen von Ehrenamtlichen, Dankeschön-Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular seien auf der Internetseite des Wartburgkreises abrufbar. Der Antrag müsse bis spätestens 31. März mit aktueller Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes im Büro des Landrates vorliegen. Die Mittel müssten bis zum Jahresende verbraucht werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 5.12.2024
Fot: Marlen Fischer (Ehrenamtsförderung Landratsamt Wartburgkreis), Katrin Biermann (Freiwilligenagentur Wartburgkreis), Alexander Ebert (Schweinaer Karnevalsverein e.V.); Sozialwerk des dfb, Landesverband Thüringen e.V.
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