17.02.2025

Einwohnerfragestunde: Warum nicht alle Anliegen vor den Stadtrat in Eisenach gehören

In der Einwohnerfragestunde des Stadtrates von Eisenach haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Doch nicht alle Themen sind dafür geeignet, wie der "übertragene Wirkungskreis" verdeutlicht. Dieser Begriff umfasst Aufgaben, die von der Stadt im Auftrag des Staates oder des Landes Thüringen ausgeführt werden müssen und die keine Entscheidungsfreiheit der Stadtverwaltung zulassen.

Der Stadtrat ist normalerweise verantwortlich für alle städtischen Angelegenheiten, es sei denn, sie sind spezifisch der Entscheidung des Oberbürgermeisters vorbehalten. Beispiele für solche übertragene Aufgaben sind unter anderem Straßenverkehrsregelungen, das Meldewesen, Bauaufsicht und der Denkmalschutz. Diese sind gesetzlich geregelt und fallen nicht unter die direkte Entscheidungsgewalt des Stadtrates.

Für Bürgeranliegen, die außerhalb der Zuständigkeit der Stadtratsarbeit liegen, wurde das Online-Portal "Sag's uns, Eisenach!" ins Leben gerufen, bei dem auch Fragen zum übertragenen Wirkungskreis adressiert werden können. Anliegen, die über die Befugnisse des Stadtrates hinausgehen, werden hier ebenso zuverlässig bearbeitet. Für weitere Informationen zur Zulässigkeit von Themen in der Einwohnerfragestunde können sich Bürger an das Büro des Stadtrates wenden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.2.2025
Foto: Tilmann2007, CC BY-SA 4.0
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