Eisenach passt Hebesätze der Grundsteuer an: Neue Regelung im Jahr 2025 in Kraft
Die Stadt Eisenach hat angekündigt, ihre Hebesätze für die Grundsteuer im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform zu ändern. Ab dem Jahr 2025 soll die Grundsteuer nach einem neuen, vom Bund und dem Freistaat Thüringen vorgegebenen System erhoben werden. Die zentralste Änderung besteht darin, dass der tatsächliche Wert der Grundstücke die Berechnung der Steuer bestimmt, statt wie zuvor der historische Einheitswert von 1935.
Wie Bürgermeister Steffen Liebendörfer am 29. November 2024 erklärte, habe der Hebesatz seine Orientierungsfunktion für die Vergleichbarkeit bei der Erhebung der Grundsteuer verloren. Dies sei insbesondere in Eisenach relevant, wo Grundstücke einen vergleichsweise niedrigen Wert haben. Diese Werte erreichen teilweise nur ein Dreißigstel der Werte von Grundstücken in westdeutschen Großstädten. Auch innerhalb Thüringens gibt es Unterschiede, etwa im Vergleich zur Landeshauptstadt Erfurt.
Die Stadtverwaltung Eisenach schlägt dem Stadtrat vor, die Hebesätze für die Grundsteuer zu erhöhen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) soll der Hebesatz von 332 Prozent auf 352 Prozent steigen, während für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) eine Erhöhung von 472 Prozent auf 634 Prozent vorgesehen ist. Über die Neufassung soll in der Stadtratssitzung am 11. Dezember 2024 entschieden werden.
Weiterhin erläuterte der Bürgermeister, dass ursprünglich eine aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze versprochen wurde. Dieses Versprechen verkenne jedoch, dass laut Grundgesetz das Hebesatzrecht ein Recht der Kommunen und nicht des Bundes sei. Trotz dieses Umstands berücksichtigte die städtische Finanzverwaltung auch volkswirtschaftliche Aspekte bei der Festlegung der Hebesätze. Der vorgeschlagene Hebesatz sei somit ein Mittelweg zwischen nominaler und kaufkraftbereinigter Aufkommensneutralität.
Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 entschied, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz unvereinbar sei. Die alten Einheitswerte stammten aus den Jahren 1964 bzw. 1935 und waren längst nicht mehr zeitgemäß. Die Reform basiert auf Neubewertungen, die von den Grundstückseigentümern abgegeben und von den Finanzämtern in Messbescheiden festgehalten wurden.
Die neuen Grundsteuerbescheide sollen ab Januar 2025 an alle Grundstückseigentümer verschickt werden. Mit der Reform beträte die Gesetzgebung Neuland, doch die moderaten Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Steuerpflichtigen nicht übermäßig belastet werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 29. November 2024
Veröffentlicht am 29.11.2024 12:21 von Christian Wolf, Redakteur
Kommentare