Eisenach schließt sich Vereinbarung zu NS-Raubkunst an
Der Stadtrat von Eisenach hat am 9. September 2025 Oberbürgermeister Christoph Ihling beauftragt, einem bundesweiten Verwaltungsabkommen zum Umgang mit Ansprüchen auf NS-Raubkunst beizutreten. Mit diesem Schritt verpflichtet sich die Stadt, potenzielle Rückforderungen von während der NS-Zeit enteigneten Kunstwerken anhand eines neuen, rechtsverbindlichen Verfahrens zu klären.
Das Verwaltungsabkommen wurde im Jahr 2025 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geschlossen. Ziel ist es, einen rechtlich verbindlichen Rahmen zur Rückgabe von Kunstwerken zu schaffen, die zwischen 1933 und 1945 insbesondere jüdischen Besitzern entzogen wurden. Die bisherigen Washingtoner Prinzipien gelten weiterhin als moralische Grundlage, bieten jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit.
Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wird eine Schiedsgerichtsbarkeit eingeführt, die wie ein Gericht rechtsverbindliche Entscheidungen trifft. Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der seit 2016 eine beratende Kommission lediglich vermittelnd tätig war und deren Empfehlungen nicht bindend waren.
Eisenach folgt mit dem Beitritt den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Künftig können Rückgabestreitigkeiten über Kulturgut aus den städtischen Sammlungen verbindlich vor einem Schiedsgericht geklärt werden. Dies betrifft ausschließlich Kunstwerke, die sich im Besitz der Stadt befinden.
Nach Angaben des Thüringer Museums Eisenach wurden in den 1990er Jahren lediglich einige Fälle von Rückgabeansprüchen verzeichnet, wobei es dabei um nach 1945 entzogenes Kulturgut ging. Eine 2024 durchgeführte Bestandsprüfung ergab laut Museum nur wenige Hinweise auf das Vorhandensein von NS-Raubkunst.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2025
Veröffentlicht am 09.09.2025 12:56 von Christian Wolf, Redakteur
Aktualisiert: 25.08.2026 10:38
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