19.01.2026

Eisenach verschickt Mehrjahresbescheide für Grundsteuer 2026

Die Stadtverwaltung Eisenach informiert, dass für die Grundsteuer A und B sogenannte Mehrjahresbescheide verschickt werden. Mit diesen Bescheiden werden die Rechte und Pflichten für mehrere Jahre festgelegt. Ein erneuter Bescheid wird nur dann verschickt, wenn sich Änderungen ergeben.

Für das Kalenderjahr 2026 bleiben die Grundsteuermessbeträge voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres. Die Hebesätze betragen weiterhin 352 Prozent für die Grundsteuer A und 571 Prozent für die Grundsteuer B. Im aktuellen Entwurf des städtischen Haushalts für 2026 ist keine Erhöhung der Grundsteuer vorgesehen. Über den Haushalt soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 4. Februar entscheiden.

Rechtlich ist die Weitergeltung der bestehenden Grundsteuerbescheide bereits durch eine öffentliche Bekanntmachung auf der städtischen Webseite festgelegt worden. Es gibt keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.

Die Grundsteuer ist wie gewohnt vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 zu zahlen. Für Kleinbeträge bis 15 Euro ist eine einmalige Zahlung zum 15. August vorgesehen. Liegt die Jahressteuer zwischen 15 und 30 Euro, wird sie jeweils zur Hälfte am 15. Februar und 15. August fällig.

Bei Änderungen der Besteuerungsgrundlagen werden von der Stadt Eisenach entsprechende Änderungsbescheide versendet. Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer A und B ist hier einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2026
Veröffentlicht am von , Fachredakteur
Aktualisiert: 25.08.2026 11:06

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