Eisenach zieht Bilanz: „Susanne“ sorgt für bessere Tempo-Kontrollen – und Mehreinnahmen
Die Stadt Eisenach hat im Zeitraum von Juni bis September 2025 das mobile Geschwindigkeitsmessgerät „Susanne“ getestet. Während dieser vier Monate wurden insgesamt rund 10.500 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit eröffnet. Die Einnahmen daraus beliefen sich auf etwa 400.000 Euro, denen Betriebsausgaben von rund 83.000 Euro gegenüberstanden.
Nach Angaben der Stadtverwaltung resultierten aus den festgestellten Verkehrsverstößen insgesamt 17 Fahrverbote. Neben zahlreichen geringeren Überschreitungen wurden auch erhebliche Verstöße dokumentiert: Ein Autofahrer wurde beispielsweise mit 85 km/h in einer Tempo-30-Zone auf der Herrenmühlenstraße gemessen und musste eine Geldbuße von 480 Euro zahlen. Weitere Fälle betrafen unter anderem eine Geschwindigkeit von 73 km/h in der 30er-Zone der Katharinenstraße (320 Euro Bußgeld), 91 km/h bei erlaubten 50 km/h im Ortsteil Berteroda (320 Euro), sowie 65 km/h beziehungsweise 61 km/h in den 30er-Zonen der Friedensstraße und der Stregdaer Allee (jeweils 200 Euro). Auch in der Nebestraße (30 km/h) und im Ortsteil Göringen (50 km/h) konnten mit 59 bzw. 73 km/h auffällige Überschreitungen erfasst werden.
Laut Stadtverwaltung wurde der Einsatz des Messgeräts in der Bevölkerung, insbesondere von Anwohnenden der überwachten Straßen, überwiegend positiv aufgenommen. Beobachtungen zufolge führten die Kontrollen dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer an den einzelnen Standorten das Tempo merklich reduzierten. Die Festlegung der Messstellen erfolgt in Abstimmung mit der Polizei. Zudem werden dabei auch Vorschläge aus der Bürgerschaft berücksichtigt: Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrslärm zu verringern.
Oberbürgermeister Christoph Ihling äußert, dass sich die Anschaffung einer eigenen Anlage für die Stadt Eisenach aufgrund der Investitionskosten allein nicht rentiere. Er strebt daher eine Zusammenarbeit mit benachbarten Städten und Gemeinden an. Dafür müssten jedoch gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden, denn eigenständige Geschwindigkeitskontrollen sind derzeit nur Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohnern erlaubt. Ihling sprach sich für eine kommunale Zuständigkeit bei der Geschwindigkeitsmessung aus und setzt sich eigenen Angaben zufolge gegenüber der Landesregierung und dem Gemeinde- und Städtebund für entsprechende Änderungen ein.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2025
Bild: ©Stadtverwaltung Eisenach
Veröffentlicht am 10.12.2025 12:58 von Marcus Schütz, Fachredakteur
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