20.11.2025 👏1

EVB Netze ruft zur eigenständigen Zählerstandserfassung bis Jahresende auf

Die EVB Netze GmbH bittet in diesem Jahr alle Kundinnen und Kunden, den Stand ihrer Strom- und Gaszähler selbst zu erfassen und bis spätestens 31. Dezember 2025 zu übermitteln. Eine Vor-Ort-Ablesung durch Mitarbeitende des Energieversorgers ist für 2025 nicht vorgesehen. Die Daten werden stattdessen direkt von den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgefragt.

Um eine korrekte jährliche Abrechnung zu gewährleisten, sollen Kundinnen und Kunden laut Unternehmen den aktuellen Zählerstand, das Ablesedatum sowie die jeweilige Zählernummer erfassen. Bei Zählern mit mehreren Zählwerken sind alle Werte separat festzuhalten. Die Übermittlung kann wahlweise online über das Kundenportal der EVB Netze oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer erfolgen.

Nach Angaben des Unternehmens ist die Eigenablesung erforderlich, weil nur dadurch eine genaue Verbrauchsbilanz erstellt werden könne. Fehle die Meldung, müsse der Verbrauch geschätzt werden, was zu Abweichungen führen könne. Die gesammelten Daten bilden die Grundlage für eine präzise und nachvollziehbare Abrechnung.

Eine detaillierte Anleitung zur Ablesung sowie weiterführende Informationen stellt die EVB Netze online zur Verfügung. Ziel ist es laut Mitteilung, das Abrechnungsverfahren für alle beteiligten Parteien transparent zu gestalten und mögliche Fehlerquellen zu minimieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.11.2025
Veröffentlicht am von , Fachredakteur

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