05.01.2026 👍2

Führerschein-Umtausch: Stichtag für Jahrgänge 1999 bis 2001 rückt näher

Autofahrerinnen und Autofahrer in Eisenach und dem Wartburgkreis, deren Führerschein im Scheckkartenformat zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 auf den neuen EU-Führerschein umsteigen. Dieser Schritt ist Teil einer EU-weiten Regelung, die bis 2033 alle älteren Führerscheine durch einheitliche und fälschungssichere Dokumente ersetzt. Wer den Stichtag verpasst, riskiert ein Verwarngeld und kann bei Kontrollen Probleme bekommen.

Die Umtauschpflicht betrifft nicht nur die alten Papierführerscheine, sondern auch die ersten Scheckkarten-Varianten. In Eisenach wurden in den vergangenen Monaten mehrfach Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt. Bei Verkehrskontrollen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Einschränkungen im Alltag, etwa beim Mieten eines Fahrzeugs oder bei beruflichen Fahrten.

Der neue EU-Führerschein ist ab Ausstellung 15 Jahre gültig. Damit soll sichergestellt werden, dass das Lichtbild aktuell bleibt und Missbrauch erschwert wird. Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Ein abgelaufener Führerschein wird in der Regel nicht sofort eingezogen, die Polizei weist jedoch auf die Umtauschpflicht hin und fordert Betroffene zum Handeln auf.

Für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, gilt der 19. Januar 2026 als verbindlicher Stichtag. Weitere Jahrgänge folgen in den kommenden Jahren. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt und vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Der Umtausch erfolgt im Bürgerbüro, ein Termin kann online vereinbart werden. Für die Antragstellung werden ein aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Das Bürgerbüro Eisenach bietet seit August 2025 die Möglichkeit, Passbilder direkt vor Ort digital anfertigen zu lassen.

Wer unsicher ist, ob der eigene Führerschein betroffen ist, sollte rechtzeitig prüfen, welches Ausstellungsjahr im Dokument vermerkt ist. So lässt sich vermeiden, dass der Führerschein bei einer Kontrolle ungültig ist und die Weiterfahrt untersagt wird. 

Quelle: Pressemitteilung vom 05.01.2026
Foto: TÜV Thüringen
Veröffentlicht am von , Redakteur

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