26.07.2025 👎1 1

Gefährliches Fahrmanöver: Plötzlicher Halt zwingt Linienbus zu Notbremsung – Sieben Verletzte in Erfurt

Ein unvermitteltes Fahrmanöver auf der Weimarischen Straße in Erfurt führte am 25. Juli 2025 zu einem Verkehrsunfall, bei dem sieben Fahrgäste eines Linienbusses leicht verletzt wurden. Nach Angaben der Polizei wurde der Unfall durch einen abrupt haltenden Pkw ausgelöst. Die Ermittlungen zum Verursacher dauern an.

Wie die Landespolizeiinspektion Erfurt mitteilte, befuhr ein Linienbus der Erfurter Verkehrsbetriebe (EVAG) am 25. Juli 2025 gegen 14:27 Uhr die Weimarische Straße stadteinwärts, als ein vor ihm fahrender grauer VW-Passat mit Erfurter Kennzeichen plötzlich stark bremste. Der Pkw schaltete dabei seine Warnblinkanlage ein. Einer der Mitfahrer stieg unter diesen Umständen aus dem Fahrzeug aus und verließ die Unfallstelle in unbekannte Richtung. Der Pkw setzte seine Fahrt dann ebenso unvermittelt fort.

Durch diese unerwartete Situation sah sich der Busfahrer laut Polizei gezwungen, eine sogenannte Gefahrenbremsung einzuleiten. Infolge dessen kamen sieben Fahrgäste im Bus zu Fall oder wurden gegen eine Scheibe geschleudert. Sie erlitten dabei – nach derzeitigen Erkenntnissen – lediglich leichte Verletzungen. Zudem zerbrach eine Scheibe im Innenraum des Fahrzeugs.

Die Polizei nahm vor Ort die Ermittlungen auf und leitete ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB gegen den noch unbekannten Fahrer des VW-Passat ein. Nach polizeilicher Einschätzung trug der Pkw-Fahrer durch sein abruptes Anhalten die Hauptverantwortung für das Unfallgeschehen.

Zeugen, die nähere Angaben zum Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können, bittet die Polizei unter Angabe des Aktenzeichens 0192666/2025, sich mit der zuständigen Polizeidienststelle oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei Anhaltevorgängen und außergewöhnlichen Fahrmanövern im Straßenverkehr vorsichtige und vorausschauende Fahrweise gefragt ist. Es wird betont, dass die Warnblinkanlage nach Straßenverkehrsordnung ausschließlich der Warnung vor akuter Gefahr dient. Das Anhalten, Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen sowie das Be- und Entladen von Fahrzeugen auf freier Strecke sei durch das Einschalten der Warnblinkanlage nicht gedeckt und könne andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2025
Veröffentlicht am von , Redakteur

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