Gerstungen plant neuen Windpark und startet Bürgerbeteiligung
Die Gemeinde Gerstungen hat am 28. August 2025 den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Gerstungen-Ost“ beschlossen. Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens können Bürgerinnen und Bürger ab 22. September bis 24. Oktober 2025 den Planentwurf einsehen und Anregungen einbringen. Das Vorhaben sieht die Errichtung von drei Windenergieanlagen südlich des Ortsteils Unterellen und westlich von Oberellen im Bereich des Dietrichsbergs vor.
Der Planentwurf, von Juli 2025, beinhaltet sämtliche Unterlagen sowie umweltbezogene Gutachten und ist sowohl online auf der Internetseite der Gemeinde als auch vor Ort in der Bauverwaltung in Gerstungen sowie in der Außenstelle Marksuhl zugänglich. Während der genannten Frist haben Interessierte die Möglichkeit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder direkt in der Bauverwaltung einzureichen.
Im Bebauungsbereich sind mehrere Flurstücke in Unterellen betroffen. Zur ökologischen Kompensation des Vorhabens ist unter anderem die Renaturierung des Schwimmbads Burkhardtroda einschließlich der Gestaltung der angrenzenden Aue vorgesehen.
Ein umfangreicher Umweltbericht ist Teil der Planunterlagen. Darin werden die Auswirkungen auf Mensch, Klima, Landschaft, Boden, Wasser sowie Flora und Fauna untersucht und bewertet. Verschiedene Expertisen wie Schallimmissionsprognosen, Schattenwurfgutachten sowie artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Vögeln und Fledermäusen sind eingeflossen. Die von Behörden und öffentlichen Trägern abgegebenen Hinweise betreffen unter anderem Lärmschutz, Bodenschutz, Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den archäologischen Bestand.
Seitens der Gemeinde wird das Windpark-Projekt als Beitrag zur Energiewende und der von der Bundesregierung bis 2040 vorgesehenen Klimaneutralität gewertet. Ein entsprechender Gestattungsvertrag mit dem Vorhabenträger besteht bereits seit Ende 2019. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden im Rahmen der laufenden Phase explizit erwünscht. Nicht fristgerecht abgegebene Eingaben können bei der abschließenden Entscheidung über den Bebauungsplan möglicherweise unberücksichtigt bleiben.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.09.2025
Foto: Adl252 • CC BY-SA 4.0
Veröffentlicht am 19.09.2025 21:22 von Christian Wolf, Redakteur
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