Grundsteuer in Eisenach bleibt 2026 unverändert – Mehrjahresbescheide regeln Zahlungen
Die Stadtverwaltung Eisenach informiert, dass die Grundsteuer A und B für das Jahr 2026 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres bleibt. Die entsprechenden Mehrjahresbescheide wurden bereits verschickt und gelten weiterhin, sofern keine Änderungen eintreten. Eine Anpassung der Steuersätze ist im aktuellen Haushaltsentwurf für 2026 nicht vorgesehen. Über den Haushaltsplan soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 4. Februar entscheiden.
Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen weiterhin 352 Prozent für die Grundsteuer A und 571 Prozent für die Grundsteuer B. Diese Werte entsprechen den Sätzen aus dem Jahr 2025. Die Stadt hat die Fortgeltung der Bescheide bereits öffentlich bekannt gemacht, wie es das Grundsteuergesetz vorsieht.
Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt wie gewohnt vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026. Für Kleinbeträge bis 15 Euro ist eine einmalige Fälligkeit am 15. August vorgesehen. Liegt die Jahressteuer zwischen 15 und 30 Euro, wird sie in zwei Raten am 15. Februar und 15. August erhoben. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, stellt die Stadt Eisenach entsprechende Änderungsbescheide aus.
Die Regelungen betreffen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und landwirtschaftlichen Flächen in Eisenach. Die Stadt setzt damit auf Kontinuität und Rechtssicherheit für alle Steuerpflichtigen.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2026
Veröffentlicht am 19.01.2026 18:21 von Christian Wolf, Redakteur
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