Gutachten: Kormoran-Abschüsse an Hobby-Angelgewässern unzulässig
An stehenden Gewässern der Hobbyfischerei in Thüringen dürfen Kormorane nach aktueller Rechtslage nicht abgeschossen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue juristische Einschätzung aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen. Der NABU Thüringen und der Verein Thüringer Ornithologen (VTO) haben daraufhin einen offenen Brief an Umweltminister Tilo Kummer geschickt und fordern klare Hinweise an Behörden und Jagdausübungsberechtigte.
Auslöser ist die Thüringer Kormoranverordnung, die im März 2026 neu gefasst wurde. Sie erlaubt unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vom Tötungsverbot der streng geschützten Vogelart. Das Gutachten von Gerhold und Poplat (TieR 4/2026) kommt jedoch zu dem Schluss, dass diese Ausnahmen an nicht erwerbswirtschaftlich genutzten Standgewässern – also an klassischen Hobby-Angelgewässern – nicht greifen.
Die Verordnung sieht vor, dass Kormorane im Umkreis von 250 Metern um bestimmte Standgewässer getötet werden dürfen, wenn damit die „natürlich vorkommende Tierwelt“ geschützt werden soll. Gemeint sind vor allem Fische, die als Beute der Kormorane gelten. Nach Darstellung von NABU und VTO wird ein erheblicher Teil der Fische in Angelgewässern jedoch künstlich eingesetzt. Das Gutachten bewertet es deshalb als rechtswidrig, Kormorane zum Schutz dieser Besatzfische zu töten – die Verordnung decke solche Abschüsse nicht ab.
Ein weiterer Punkt der Kormoranverordnung ist die Möglichkeit, Kormorane „zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden“ zu töten. Auch hier sehen die Juristen an Hobbygewässern keine Rechtsgrundlage: Da diese nicht erwerbswirtschaftlich genutzt werden, lasse sich dort kein erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schaden ableiten. Aus Sicht der Gutachter sind Abschüsse an diesen Gewässern daher auch aus diesem Grund unzulässig.
NABU Thüringen und VTO haben die Ergebnisse in einem offenen Brief an Umweltminister Tilo Kummer zusammengefasst. Sie bitten den Minister, die zuständigen Fachbehörden und Unteren Naturschutzbehörden über die Rechtslage zu informieren und damit eine rechtssichere Anwendung der Kormoranverordnung zu gewährleisten. Zugleich warnen die Verbände Jagdausübungsberechtigte davor, Kormorane an Hobby-Angelgewässern zu beschießen, da dies rechtliche Konsequenzen haben könne.
Die aktuelle Einschätzung reiht sich in eine länger andauernde Debatte um den Umgang mit Kormoranen in Thüringen ein. Umweltverbände hatten bereits zuvor kritisiert, dass Abschüsse weder die Bestandsentwicklung der Art noch die Situation der Fischbestände nachhaltig verbessern und stattdessen auf naturnahe Gewässer und bessere Lebensräume für Fische gesetzt werden sollte.
Für Anglerinnen und Angler in Eisenach und im Wartburgkreis bedeutet die Einschätzung: An nicht erwerbswirtschaftlich genutzten Teichen und Seen, die rein der Freizeitfischerei dienen, sind Kormoran-Abschüsse nach derzeitigem Stand nicht erlaubt. Wer dort jagdlich tätig ist, sollte die Rechtslage genau kennen, um Konflikte mit Naturschutz- und Jagdrecht zu vermeiden.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.09.2026
Foto: NABU
Veröffentlicht am 02.09.2026 14:03 von Christian Wolf, Redakteur
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