Hortgebühren im Wartburgkreis: Juli ab Schuljahr 2026/2027 gebührenfrei
Eltern von Hortkindern im Wartburgkreis sollten beachten, dass mit der Anmeldung eines Kindes im Schulhort an einer Grundschule des Kreises grundsätzlich eine Gebühr für die Betreuung anfällt. Die Zahlung der Hortgebühr ist jeweils ab dem Beginn des Schuljahres am 1. August fällig. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Juli als gebührenfreier Monat, sodass für diesen Zeitraum keine Hortgebühr zu entrichten ist.
Für eine mögliche Ermäßigung der Hortgebühr ab August 2026 müssen die erforderlichen Nachweise bis spätestens 15. Juli 2026 beim Landratsamt (Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung) oder direkt in der zuständigen Grundschule eingereicht werden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, wird die Gebühr auf Basis eines monatlichen Einkommens von mehr als 2.500 Euro berechnet. Eine rückwirkende Anpassung ist dann nicht mehr möglich.
Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, eine Jahresverdienstbescheinigung oder bei Selbstständigen die betriebswirtschaftliche Auswertung. Auch aktuelle Bescheide über Sozialleistungen, Nachweise zu Renten, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen sowie Kindergeld- und Ausbildungsnachweise für volljährige Geschwisterkinder sind einzureichen. Für Geschwisterkinder im Haushalt wird zudem ein Nachweis über deren Kita- oder Hortbetreuung benötigt.
Die Regelung betrifft viele Familien im Wartburgkreis, die auf eine verlässliche Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Durch die Einführung des gebührenfreien Monats Juli ab dem kommenden Schuljahr werden Eltern finanziell entlastet. Die rechtzeitige Einreichung der Nachweise ist entscheidend, um eine korrekte Berechnung der Gebühren zu gewährleisten.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.02.2026
Veröffentlicht am 11.02.2026 19:34 von Christian Wolf, Redakteur
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