Katzenschutz im Wartburgkreis: Neue Verordnung verpflichtet zu Kastration und Kennzeichnung bei Freigängerkatzen
Im Wartburgkreis gilt ab dem 1. Februar 2026 eine neue Katzenschutzverordnung, die für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen weitreichende Pflichten mit sich bringt. Der Kreistag hat die Verordnung am 15. Oktober 2025 erlassen, um die Zahl freilebender Katzen zu begrenzen und das Leid unter streunenden Tieren zu verringern. Besonders Tierschutzorganisationen und Tierheime hatten zuvor über eine hohe Anzahl kranker, unterernährter und verwilderter Katzen berichtet.
Laut Tierregister TASSO leben in Deutschland schätzungsweise 2 Millionen streunende Katzen. Sie leiden oft unter Hunger und Krankheiten. Die Aufnahme, Pflege und medizinische Versorgung werden schließlich oftmals durch Tierheime, Ehrenamtliche und Tierschutzorganisationen organisiert. Doch das ist nicht das einzige Problem: Der Deutsche Jagdverband schätzt, dass verwilderte Katzen jährlich mindestens 100 Millionen Vögel sowie 300 Millionen kleine Säugetiere und Reptilien jagen - und somit, abseits ihres wertgeschätzten Nutzens zur Schädlingsbekämpfung, ein Problemfall für die Artenvielfalt sind.
Konkret verpflichtet die neue Verordnung alle Personen, die im Wartburgkreis Katzen mit unkontrolliertem Auslauf halten, ihre Tiere spätestens ab einem Alter von sechs Monaten kastrieren, mittels Mikrochip kennzeichnen und bei einem Haustierregister wie TASSO oder Findefix registrieren zu lassen. Dies gilt nicht nur für Eigentümer, sondern auch für alle, die regelmäßig Katzen füttern oder vorübergehend betreuen. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass fortpflanzungsfähige Hauskatzen zur weiteren Vermehrung des Bestands beitragen.
Die Nachweispflicht über Kastration und Kennzeichnung liegt beim Halter oder der Halterin. Im Zweifelsfall verlangt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt entsprechende Bescheinigungen oder die Vorführung der Tiere. Für die Durchführung und die Kosten der Kastration und Kennzeichnung sind die Katzenhalter selbst verantwortlich. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss damit rechnen, dass die Behörden die notwendigen Maßnahmen auf eigene Rechnung durchführen lassen.
Hintergrund der neuen Verordnung: In den Tierheimen Eisenach und Bad Salzungen werden jedes Jahr mehrere hundert Fundkatzen aufgenommen, von denen viele unter gesundheitlichen Problemen leiden. Nach Einschätzung der Verwaltung war die bisherige Strategie, vereinzelt freilebende Katzen einzufangen und zu kastrieren, nicht ausreichend. Eine systematische Kastrations- und Kontrollpflicht für Freigängerkatzen soll eine Entlastung für Tierheime und das ehrenamtliche Engagement im Tierschutz bringen.
Haltepersonen, die eine Ausnahme – etwa zur geregelten Zucht – wünschen, müssen einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie alle Nachkommen unter Kontrolle haben. Die neue Verordnung wird alle drei Jahre überprüft und kann an die weitere Entwicklung angepasst werden. Weitere Informationen und der vollständige Verordnungstext sind auf der Website des Wartburgkreises verfügbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.11.2025
Veröffentlicht am 07.11.2025 09:38 von Marcus Schütz, Fachredakteur
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