10.06.2026

Kind bei Unfall am Nordplatz verletzt, Radfahrer stürzt mit 3 Promille und E-Scooter Fahrer unter Drogen

Am Abend des 9. Juni ist es am Nordplatz in Eisenach zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Kind auf dem Fahrrad gekommen. Ein 11-jähriger Junge wurde dabei leicht verletzt und in ein Krankenhaus gebracht.

Nach Angaben der Landespolizeiinspektion Gotha befuhr ein 23-jähriger Fahrer eines Mercedes den Nordplatz in Richtung „An der Tongrube“, als der Junge plötzlich mit seinem Fahrrad die Fahrbahn querte. Der Autofahrer leitete eine Gefahrenbremsung ein und brachte den Wagen zum Stillstand. Der 11-Jährige prallte in der Folge gegen den stehenden Pkw. Der Junge wurde dabei leicht verletzt und zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Am Mercedes entstand ein geschätzter Sachschaden von etwa 6.000 Euro.

Nach derzeitigen Erkenntnissen trug der 11-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Fahrradhelm. Die Polizei erinnert daran, dass Helme bei Stürzen und Kollisionen schwere Kopfverletzungen verhindern oder zumindest abmildern können. Eltern werden gebeten, ihre Kinder frühzeitig an das Tragen eines Helms zu gewöhnen und regelmäßig auf eine verkehrssichere Ausstattung der Fahrräder zu achten. Die Polizei verweist in diesem Zusammenhang auf weiterführende Informationen zur sicheren Teilnahme von Kindern am Radverkehr, die online unter der Adresse „polizeifuerdich.de“ im Themenbereich Fahrradfahrer abrufbar sind.

Ebenfalls am Abend des 9. Juni kam es in Eisenach zu zwei weiteren Vorfällen im Straßenverkehr. In der Straße „Am Schäfersborn“ stürzte ein 57-jähriger Fahrradfahrer ohne äußere Einwirkung und verletzte sich leicht. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm knapp 3,0 Promille, die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme im Krankenhaus veranlasst. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

In der Georgenstraße kontrollierten Beamte außerdem einen 22-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Für das Fahrzeug bestand nach Polizeiangaben kein Versicherungsschutz. Ein freiwilliger Drogenvortest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamin. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutentnahme angeordnet und entsprechende Verfahren eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.06.2026
Veröffentlicht am von , Fachredakteur

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