19.08.2026

Mehrfach die 110 gewählt: Polizei ermittelt wegen Notrufmissbrauch in Eisenach

In Eisenach ermittelt die Polizei gegen einen 55-jährigen Mann, der in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2026 mehrfach ohne erkennbaren Anlass die Notrufnummer 110 gewählt haben soll. Die Anrufe hatten nach Angaben der Landespolizeiinspektion Gotha keine polizeiliche Relevanz. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Notrufmissbrauch eingeleitet.

Die Polizei betont, dass das wiederholte Anwählen der Notrufnummer ohne triftigen Grund kein Kavaliersdelikt ist. Wer Notsituationen vortäuscht oder Leitstellen ohne echten Notfall beschäftigt, begeht eine Straftat.

Rechtlich ist der Missbrauch von Notrufen in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt. § 145 StGB stellt unter anderem das absichtliche oder wissentliche Missbrauchen von Notrufen unter Strafe. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.08.2026
Veröffentlicht am von , Fachredakteur

Kommentare