18.02.2025

Neue Ausgabe-Verfahren für Personalausweis-PIN zügiger und effizienter

Die Beantragung und Aktivierung des neuen Personalausweises wird in Deutschland effizienter gestaltet. Ab sofort erhalten Bürger bei der Beantragung des Personalausweises im Bürgerbüro die PIN für die Online-Funktion direkt vor Ort. Das bundesweit umgestellte Verfahren sieht vor, dass die Kommunen diese Aufgabe übernehmen, während die Bundesdruckerei nicht mehr zuständig für den Versand der PIN-Briefe ist.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass bei der Beantragung die PIN dem Personalausweis zugeordnet und gemeinsam mit den weiteren Unterlagen ausgehändigt wird. Der Personalausweis selbst wird nach wie vor von der Bundesdruckerei hergestellt. Sobald das Dokument fertiggestellt ist, werden die Bürger entweder per E-Mail oder, falls keine E-Mailadresse bekannt ist, per Post darüber informiert, dass ihr Ausweis zur Abholung bereitliegt.

Erst beim Abholen des neuen Personalausweises erhalten die Bürger das Sperrkennwort. Dieses ist notwendig, um die zugehörige PIN zu aktivieren und die Online-Funktion des Ausweises freizuschalten. Dieses neue Verfahren gilt für alle neu beantragten Personalausweise, ist jedoch nicht auf vorläufige Dokumente anwendbar.

Mit dieser Umstellung soll der gesamte Prozess beschleunigt und die Zuständigkeiten klarer geregelt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.2.2025
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