28.04.2026

Neue Förderung: Stadt bezuschusst Mieten für leerstehende Läden in der Innenstadt

Die Stadt Eisenach unterstützt ab sofort die Wiederbelebung leerstehender Erdgeschoss-Läden in der Innenstadt mit einem Mietzuschuss. Der Stadtrat hat eine neue Richtlinie beschlossen, nach der aus dem städtischen Haushalt bis zu 15.000 Euro pro Jahr für die Zwischennutzung von geschätzt fünf Leerständen bereitstehen. Gefördert wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Kaltmiete über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Adressiert sind vor allem neue Geschäftsideen, Initiativen und Vereine, die ein Ladenlokal in der Innenstadt anmieten wollen, sich die Anfangsphase aber ohne Unterstützung kaum leisten können. Die Stadt will damit der Verödung des Zentrums entgegenwirken und an frühere Maßnahmen wie das Projekt „Goldschmiede Eisenach“ anknüpfen, das bereits Umbauten und Versuchslabore in leerstehenden Geschäften gefördert hat.

Gefördert werden ausschließlich Ladenlokale im Erdgeschoss, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Die Kaltmiete darf höchstens 7 Euro pro Quadratmeter betragen. Zum Zeitpunkt des Förderbeginns muss ein gültiger Mietvertrag zwischen Eigentümer und Nutzer mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten vorliegen. Außerdem ist vorgeschrieben, dass Schaufenster nicht undurchsichtig gestaltet oder zugestellt werden dürfen – die Nutzung soll nach außen erkennbar bleiben.

Inhaltlich setzt die Stadt klare Schwerpunkte. Bevorzugt werden neue, kreative Geschäftsideen und Start-ups, Angebote, die das Miteinander stärken, sowie soziale und kulturelle Nutzungen. Auch Pop-up-Stores, experimentelle oder risikoreiche Projekte können einen Zuschuss erhalten. Ebenso im Fokus stehen hochwertige Angebote, Traditionsgeschäfte und nachhaltige Konzepte, die einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung leisten.

Bestimmte Nutzungen sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Spielhallen und Wettbüros, Billigläden, Discounter, Spätis, Barbiere, Shisha-Bars, Dönerläden, Nagelstudios, Verkaufsläden von E-Zigaretten sowie Räume, die ausschließlich für Wohn- oder Lagerzwecke genutzt werden. Ebenfalls nicht förderfähig sind Ideen, die bereits im Rahmen des Projekts „Goldschmiede Eisenach“ unterstützt wurden.

Interessierte, die ein passendes Ladenlokal im Blick haben oder eine Idee für ein neues Angebot in der Innenstadt entwickeln, können sich mit Fragen an den Fachdienst Stadtplanung der Stadtverwaltung wenden – telefonisch oder per E-Mail. Dort gibt es auch Hinweise zum Antragsverfahren und zur konkreten Ausgestaltung der Förderung. Ausführliche Informationen zur Richtlinie und zu weiteren Instrumenten der Innenstadtentwicklung sind auf der Internetseite der Stadt unter dem Stichwort „Goldschmiede Eisenach“ abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2026
Foto: Stadtverwaltung Eisenach
Veröffentlicht am von , Redakteur

Kommentare