Neue Mehrwegsatzung: Was Veranstalter in Eisenach ab 2026 wissen müssen
Ab dem 6. Mai 2026 gelten in Eisenach neue Regeln für Feste, Konzerte, Sport- und Vereinsveranstaltungen: Der Stadtrat hat eine Mehrwegsatzung beschlossen, die Abfall bei Veranstaltungen deutlich reduzieren soll. Betroffen sind alle genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Events im Stadtgebiet sowie mobile Verkaufsstände im öffentlichen Raum. Ziel ist es, Einwegverpackungen weitgehend zu ersetzen und so Stadtbild, Klima und Ressourcen zu schonen.
Oberbürgermeister Christoph Ihling wirbt dafür, die neuen Vorgaben aktiv mitzutragen. Die Stadt hat gemeinsam mit der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH Mehrwegbecher mit Eisenach-Motiven angeschafft, die von Vereinen und Veranstaltern ausgeliehen werden können. Die Reinigung der Becher übernimmt die Diako Thüringen mit Beschäftigten aus den Werkstätten, gelagert werden die Becher bei der Wartburg Brauerei Eisenach GmbH.
Für welche Veranstaltungen gilt die Satzung?
Die Mehrwegsatzung umfasst alle genehmigungspflichtigen und anzeigepflichtigen Veranstaltungen in Eisenach. Dazu zählen Stadt- und Stadtteilfeste, Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsfeste sowie vergleichbare Formate. Ebenfalls erfasst sind Veranstaltungen in und vor städtischen Gebäuden sowie auf städtischen Plätzen, Straßen, Sport- und Grillplätzen und Grünflächen. Mobile Verkaufsstände im öffentlichen Raum fallen ebenfalls unter die neuen Regeln.
Welche Vorgaben gelten für Geschirr und Verpackungen?
Einweggeschirr aus bestimmten Kunststoffen, Aluminium oder Verbundmaterialien – also Einwegbesteck, Einwegbecher, Trinkhalme und Einwegverpackungen – darf bei der Ausgabe von Speisen und Getränken grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sind Mehrwegprodukte einzusetzen, etwa wiederverwendbares Geschirr, Besteck, Trinkgefäße oder Behälter.
Als Alternative zu Mehrweg sind Verpackungen aus kompostierbaren Materialien wie Papier, Pappe, Holz oder essbaren Materialien zulässig. Das bekannte Bild „Bratwurst im Brötchen“ bleibt damit erlaubt, während die Bratwurst auf einem Einwegplastikteller künftig nicht mehr eingesetzt werden soll.
Was gilt für Besucherinnen und Besucher?
Gäste dürfen ihr eigenes Geschirr oder Besteck mitbringen und nutzen. Veranstalter müssen zudem ausreichend und gut gekennzeichnete Abfallbehälter zur Sammlung der anfallenden Abfälle bereitstellen.
Vereine und Veranstalter können Mehrwegbecher bei der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH ausleihen. Die Becher werden nach der Nutzung über den Reinigungsservice der Diako Thüringen wieder aufbereitet.
Rücknahme, Pfand und Preise
Verkäufer und Ausgabestellen sind verpflichtet, die ausgegebenen Mehrwegbehälter nach dem Verzehr wieder zurückzunehmen. Für diese Behälter darf ein angemessener Pfandbetrag erhoben werden.
Wichtig ist dabei die Preisgestaltung: Die Verkaufseinheit – also Ware plus Mehrwegverpackung – darf nicht teurer angeboten werden als dieselbe Ware in einer Einwegverpackung. So soll verhindert werden, dass Mehrweg für Kundinnen und Kunden zum Kostennachteil wird.
Wann sind Ausnahmen möglich?
Ausnahmen von den Mehrwegvorgaben sind nur vorgesehen, wenn sie zwingend notwendig sind. Beispiele sind Gründe der Sicherheit und Ordnung, zwingende hygienische Anforderungen oder Fälle, in denen ein Produkt sonst nicht verkäuflich wäre. Auch wenn eine Spüleinrichtung in nicht zumutbarer Entfernung liegt, gar nicht zur Verfügung steht oder Produkte überwiegend zum Mitnehmen verkauft werden, kann eine Ausnahme in Betracht kommen.
Alle Ausnahmen müssen spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung bei der Stadt beantragt werden. Über die Anträge entscheidet die Stadtverwaltung. Bereits erteilte Genehmigungen oder Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Satzung abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Was droht bei Verstößen?
Wer gegen die Vorgaben der Mehrwegsatzung verstößt, muss mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Details zu möglichen Bußgeldern sind in der Satzung geregelt. Klar ist: Veranstalter und Verkaufsstände sollten ihre Abläufe rechtzeitig anpassen, um ab Mai 2026 rechtssicher planen zu können.
Für Vereine, Initiativen und Veranstalter bedeutet die neue Satzung, sich frühzeitig mit Mehrweglösungen, Pfandsystemen und der Organisation von Spül- und Logistikstrukturen zu beschäftigen. Gleichzeitig eröffnet sie die Möglichkeit, Veranstaltungen sichtbarer an den Themen Ressourcenschonung und Inklusion auszurichten.
Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2026
Foto: Stadtverwaltung Eisenach
Veröffentlicht am 05.05.2026 12:25 von Christian Wolf, Redakteur
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