Neuregelung der Grundsteuer 2025: Was Eigentümer wissen müssen
Die Stadt Eisenach informiert die Bürger über wichtige Änderungen bei der Grundsteuer 2025. Aufgrund einer Reform werden alle bisherigen Grundsteuerbescheide aufgehoben, und die Eigentümer sollten auf neue Bescheide warten, um Zahlungen vorzunehmen.
Mit dem Jahresende 2024 treten grundlegende Änderungen in Bezug auf die Grundsteuer in Kraft. Laut einer Mitteilung der Stadt Eisenach seien sämtliche Grundsteuerbescheide, die auf dem Einheitswertverfahren basierten und vor dem 1. Januar 2025 ausgestellt wurden, durch eine gesetzliche Regelung aufgehoben worden. Der Hintergrund dafür sei die Reform der Grundsteuer, welche eine umfangreiche Neubewertung der Grundstücke mit sich bringt. Die Stadt Eisenach werde die Grundsteuer auf der Grundlage neuer, vom Finanzamt festgelegter Messbeträge sowie der noch zu bestimmenden Hebesätze neu berechnen.
Allerdings habe der Stadtrat bisher nicht über die Höhe der Hebesätze entschieden, merkte die Stadtverwaltung an. Es sei vorgesehen, dass die Beschlussfassung hierzu in der Sitzung des Stadtrats am 19. März 2025 erfolgt. Daher werde erwartet, dass die neuen Grundsteuerbescheide erst Ende März 2025 an die Eigentümer verschickt werden.
In der Zwischenzeit rät die Stadtverwaltung, keine Zahlungen auf Basis der bisherigen Bescheide zu leisten. Falls jedoch bereits eine Zahlung für 2025 erfolgt sei, werde dieser Betrag auf zukünftige Forderungen angerechnet. Sollte die Zahlungspflicht entfallen, werde die geleistete Summe selbstverständlich zurückerstattet. Eigentümer, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen sich keine Sorgen machen, da der Einzug der Grundsteuer auf Grundlage des neuen Bescheides erfolgt und somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Quelle: Pressemitteilung vom 8.1.2025
Veröffentlicht am 08.01.2025 16:35 von Christian Wolf, Redakteur
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