Radon-Messungen in Gerstungen: Bohrungen auf ausgewählten Flurstücken ab Juni 2026
In der Gemeinde Gerstungen werden von Juni 2026 bis Juni 2027 Messungen der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft durchgeführt. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) lässt dazu auf ausgewählten Flurstücken Bohrungen vornehmen, um die bereits ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete im Freistaat Thüringen zu überprüfen.
Hintergrund ist § 121 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG: Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung). Auf dieser Grundlage hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Diese Einstufung muss mindestens alle zehn Jahre überprüft werden, wofür nun unter anderem in Gerstungen neue Daten erhoben werden.
Das TLUBN führt die Bodenluftmessungen gemeinsam mit Vertragspartnern durch. In Gerstungen sind dafür in einer Anlage konkret benannte Flurstücke ausgewiesen, die sich nach der Geologie im Untergrund richten. Wohnbauflächen und Hausgärten sind von den Untersuchungen grundsätzlich nicht betroffen.
Für die Messungen werden Bohrungen mit einem Durchmesser von etwa 40 Millimetern bis zu einer Tiefe von rund 1,10 Metern niedergebracht. Jede Bohrung dauert nach Angaben der Behörde etwa drei Stunden. In die Bohrlöcher wird eine Bodenluftsonde mit etwa 30 Millimetern Durchmesser eingebracht, um sowohl die Radonaktivitätskonzentration als auch die Gaspermeabilität des Bodens zu bestimmen.
Damit die Untersuchungen durchgeführt werden können, müssen die von TLUBN beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Grundstücke auch außerhalb öffentlicher Wege betreten. Grundlage dafür sind § 6 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) in Verbindung mit § 165 StrlSchG. Die Beauftragten sind berechtigt, die betreffenden Flächen zu betreten, Bodenluftmessungen vorzunehmen und Proben zu entnehmen.
Nach Angaben der Behörde werden die Untersuchungen in der Regel nur auf Flurstücken ohne Wohnbebauung vorgenommen. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, die Arbeiten zu dulden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe zu unterstützen.
Wer wissen möchte, ob ein eigenes Flurstück in Gerstungen von den Messungen betroffen ist, findet die betroffenen Parzellen in der veröffentlichten Anlage zur Ankündigung der Bodenluftmessungen. Die Beauftragten können sich vor Ort mit einer vom TLUBN ausgestellten Bescheinigung ausweisen.
Fragen zum Messprogramm beantwortet das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz über die Radon-Hotline unter der Telefonnummer 0361 - 57 3943943 oder per E-Mail an radon-info@tlubn.thueringen.de. Postanschrift ist: TLUBN, Referat 63, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena.
Parallel zu den Bodenluftmessungen baut das Land seine Informationen zur Radonsituation in Thüringen weiter aus. Bereits 2025 wurde ein Programm angeboten, bei dem Bürgerinnen und Bürger kostenlos die Radonkonzentration in Innenräumen messen lassen konnten. Die Daten dienen unter anderem dazu, die Einschätzung der Radonbelastung in den ausgewiesenen Vorsorgegebieten zu präzisieren.
Für Haushalte und Eigentümer im Wartburgkreis bedeutet das Messprogramm in Gerstungen vor allem, dass in den kommenden Monaten verstärkt Fachleute im Gelände unterwegs sein werden. Wer auf den eigenen Flächen Bohrungen bemerkt, kann sich bei Unsicherheiten direkt an die Radon-Hotline wenden und sich die Beauftragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen lassen.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.05.2026
Veröffentlicht am 18.05.2026 12:27 von Christian Wolf, Redakteur
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