Schiedsstelle Eisenach: Konflikte außergerichtlich und kostengünstig lösen
Bürgerinnen und Bürger in Eisenach können Alltagskonflikte wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietangelegenheiten oder kleinere zivilrechtliche Auseinandersetzungen unkompliziert über die Schiedsstellen der Stadt beilegen. Die Stadtverwaltung bietet diese Möglichkeit als bürgernahe und kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren an. Ein Schlichtungsverfahren kann eingeleitet werden, indem ein Antrag an die zuständige Schiedsstelle gestellt und ein Kostenvorschuss von 50 Euro entrichtet wird. Zuständig ist jeweils die Schiedsperson für den Wohnbereich des Antragsgegners oder der Antragsgegnerin.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Stadtrat für fünf Jahre gewählt. Sie müssen keine Juristen sein, sondern stammen aus verschiedenen Berufsgruppen wie Handwerk, Pflege oder Medizin. Nach ihrer Wahl werden sie vom Amtsgericht Eisenach in ihr Amt berufen und erhalten eine spezielle Fortbildung. Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, die Streitparteien im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Das Ergebnis wird protokolliert und ist rechtlich verbindlich sowie vollstreckbar. Die Verfahren sind vertraulich, und die Schiedspersonen sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Schiedsstellen in Eisenach sind in drei Bezirke aufgeteilt: Für den Bereich Süd/Mitte/West ist Dr. Benno Kretzschmar zuständig, für Ost und die Ortsteile Rüdiger Armbrust und für den Norden Klaus-Dieter Schindler. Interessierte können sich per E-Mail an recht@eisenach.de oder telefonisch unter 03691 670-519 an die Geschäftsstelle der Schiedspersonen wenden, um weitere Informationen zu erhalten und ein Verfahren einzuleiten.
Gerade für Menschen mit begrenztem Budget bietet die Schiedsstelle eine Möglichkeit, Streitigkeiten schnell und ohne hohe Kosten zu klären. Das Verfahren richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach und ihrer Ortsteile und ist gesetzlich im Thüringer Schiedsstellengesetz geregelt. Die Stadtverwaltung organisiert das Verfahren zentral und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2026
Veröffentlicht am 25.03.2026 11:45 von Marcus Schütz, Fachredakteur
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