23.07.2026

Sechs Wildunfälle in einer Nacht: Polizei rät zu erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit

Zwischen dem späten Abend und kurz vor Mitternacht sind am 22. Juli im Schutzbereich der Landespolizeiinspektion Gotha sechs Wildunfälle registriert worden. Betroffen waren unter anderem Straßen bei Tonna, Emleben, Stadtilm und Großbreitenbach. In allen Fällen kollidierten Autofahrer mit Rehen, die unvermittelt die Fahrbahn kreuzten. Menschen wurden nicht verletzt, an den beteiligten Fahrzeugen entstand jeweils Sachschaden.

Die Unfälle ereigneten sich laut Polizei zwischen 21.50 Uhr und 23.40 Uhr. Die Beamten nehmen die Häufung der Vorfälle zum Anlass, Autofahrende in der Region – also auch in den zum Schutzbereich gehörenden Teilen des Wartburgkreises – erneut auf die Gefahren durch Wildwechsel hinzuweisen.

Die Landespolizeiinspektion rät, auf Strecken mit entsprechenden Verkehrszeichen besonders aufmerksam zu fahren und grundsätzlich die Geschwindigkeit den Sicht- und Lichtverhältnissen anzupassen. Wichtig sei zudem ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, um im Ernstfall noch reagieren zu können.

Als Faustregel gilt zudem: „Ein Tier kommt selten allein.“ Wenn ein Reh oder anderes Wild die Straße überquert hat, ist mit weiteren Tieren zu rechnen. Wer Wild am Fahrbahnrand oder auf der Straße bemerkt, soll das Fernlicht ausschalten, kontrolliert abbremsen und hupen. Fernlicht kann Wildtiere irritieren und dazu führen, dass sie wie erstarrt auf der Fahrbahn stehen bleiben. Beim Bremsen ist der nachfolgende Verkehr im Blick zu behalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.

Lässt sich eine Kollision nicht mehr verhindern, empfiehlt die Polizei, das Lenkrad festzuhalten, die Spur zu halten und kontrolliert zu bremsen, statt riskante Ausweichmanöver zu versuchen.

Nach einem Zusammenstoß muss die Unfallstelle abgesichert werden – etwa durch Einschalten der Warnblinkanlage und Aufstellen eines Warndreiecks. Anschließend sollten Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden. Gegen Gebühr kann eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausgestellt werden. Für die spätere Schadensregulierung kann es hilfreich sein, Unfallspuren und Schäden am Fahrzeug zu fotografieren. Verboten ist es, ein verendetes Tier mitzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.07.2026
Veröffentlicht am von , Fachredakteur

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