Silvester 2025/2026 in Eisenach: Regeln zum Böllern und Abbrennen von Feuerwerk
Zum Jahreswechsel erinnert die Stadtverwaltung Eisenach an die geltenden Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Wer Feuerwerkskörper der Kategorie II – dazu zählen Chinaböller, Kanonenschläge, kleinere Raketen, Fontänen und Batteriefeuerwerke – erwerben möchte, kann dies ausschließlich am 28., 30. und 31. Dezember 2025 tun. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist in Eisenach ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Auch hierbei gilt die Altersgrenze von 18 Jahren, wie es die Sprengstoffverordnung vorschreibt. Illegale oder nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind aus Sicherheitsgründen verboten.
Die Berufsfeuerwehr weist darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen untersagt ist. Es ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten, um Risiken für Menschen und Gebäude zu vermeiden.
Wer in Eisenach Feuerwerkskörper verkaufen möchte, muss dies spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Ordnungsrecht der Stadtverwaltung anmelden. Weitere Informationen dazu sind hier abrufbar.
Die Stadt appelliert an alle Feiernden, bei der Verwendung von Pyrotechnik verantwortungsvoll und vorsichtig zu handeln, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Besonders Familien und Anwohner in der Nähe sensibler Einrichtungen werden gebeten, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.12.2025
Veröffentlicht am 23.12.2025 14:50 von Christian Wolf, Redakteur
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