Silvesterfeuerwerk in Eisenach: Anmeldung für Verkauf bis Mitte Dezember erforderlich
Wer in Eisenach zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper verkaufen möchte, muss den Verkauf spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Ordnungsrecht der Stadtverwaltung anzeigen. Die Anmeldungen müssen schriftlich beim Fachgebiet Gewerbe, Straßenverkehr und allgemeines Ordnungsrecht am Markt 22 eingereicht werden. Laut Mitteilung der Stadt basiert diese Vorgabe auf Paragraf 14 des Sprengstoffgesetzes.
Bei der schriftlichen Anzeige sind die verantwortlichen Personen anzugeben. Der Kontakt kann sowohl per E-Mail als auch auf dem Postweg erfolgen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Anforderungen rechtzeitig vor dem Verkaufsstart zu erfüllen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II – hierzu zählen etwa Chinaböller, Kanonenschläge, kleinere Raketen, Fontänen und Batteriefeuerwerke – ist in Eisenach ausschließlich an den Tagen 28., 30. und 31. Dezember 2025 erlaubt. Pyrotechnische Produkte dürfen zudem nur an volljährige Personen ausgegeben werden.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in der Stadt Eisenach lediglich am 31. Dezember sowie am 1. Januar gestattet. Auch hier dürfen ausschließlich Personen ab 18 Jahren die Feuerwerkskörper verwenden, wie es die Sprengstoffverordnung in Paragraf 23 vorschreibt. Der Einsatz nicht zugelassener oder illegaler Feuerwerksartikel bleibt aus Sicherheitsgründen untersagt.
Für weitere Fragen steht der Fachdienst Ordnungsrecht bei der Stadtverwaltung Eisenach zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten und zusätzliche Informationen sind auf der Internetseite der Verwaltung abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2025
Veröffentlicht am 02.12.2025 12:03 von Marcus Schütz, Fachredakteur
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