Steigende Wohnkostenbelastung in Thüringen: Zahlen des Mikrozensus 2023
Eine aktuelle Auswertung des Mikrozensus 2023 zeigt, dass in Thüringen 10,4 Prozent der Bevölkerung in Haushalten mit wohnungsbezogenen Zahlungsrückständen leben. Dieser Anteil sei im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen, heißt es in der Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik.
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, seien 2023 10,4 Prozent der Thüringer Bevölkerung mindestens einmal in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen oder bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben (für Strom, Wasser, Heizkosten) geraten. Dieser Anteil habe sich gegenüber den Vorjahren erhöht, 2021 betrug er noch 8,1 Prozent und 2022 8,4 Prozent. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 6,6 Prozent liege Thüringen somit um 3,8 Prozentpunkte höher.
Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben (Strom, Heizkosten, Wasser) seien laut dieser Erhebung besonders stark vertreten. Etwa 8,7 Prozent der Thüringer hätten 2023 in Haushalten gelebt, die ihre Rechnungen für Versorgungsbetriebe nicht immer fristgerecht begleichen konnten, was 3,3 Prozentpunkte über dem deutschlandweiten Anteil von 5,4 Prozent liege.
Die Gründe für diese säumigen Zahlungen wurden im Mikrozensus nicht direkt erfragt, jedoch könnten Hinweise durch eine Gegenüberstellung der Höhe der monatlichen Wohnkosten und des monatlichen Einkommens gegeben werden. Im Jahr 2023 hätten in Thüringen 11,9 Prozent der Bevölkerung in Haushalten mit einer monatlichen Wohnkostenbelastung von mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens gelebt. Diese Haushalte gelten als überbelastet. Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt betrage die Wohnkostenüberbelastung 12,8 Prozent der Bevölkerung.
Laut dem Konzept der EU-Gemeinschaftsstatistik gelten Haushalte als überbelastet, wenn sie auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie beispielsweise Wohngeld, mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufwenden müssen. Dieses Konzept werde sowohl für Mieter als auch für Eigentümer angewendet und beziehe sich auf alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden müsse.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.11.2024
Veröffentlicht am 19.11.2024 11:17 von Christian Wolf, Redakteur
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