Thüringen setzt Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bis 31. August aus
In Thüringen ist das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen ab sofort bis zunächst 31. August 2026 ausgesetzt. Damit dürfen Lkw in diesem Zeitraum auch an Sonn- und Feiertagen auf den Straßen unterwegs sein. Das sieht eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamts vor, auf die das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur am 12. August hingewiesen hat.
Hintergrund der Entscheidung sind die anhaltend trockene Witterung und sehr niedrige Pegelstände auf wichtigen Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland. Weil Schiffe dadurch weniger oder gar keine Ladung transportieren können, geraten Logistikketten unter Druck. Mit der vorübergehenden Aufhebung des Verbots sollen zusätzliche Transporte auf die Straße verlagert und die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft abgesichert werden.
Infrastrukturminister Steffen Schütz betont, dass Thüringen mit seiner Lage in der Mitte Deutschlands eine wichtige Transitfunktion für den bundesweiten Warenverkehr hat. Die Regelung orientiere sich an der geographischen Situation und solle verhindern, dass unterschiedliche Vorgaben in den Bundesländern den Güterverkehr zusätzlich erschweren. Auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein haben ihre Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw bereits ausgesetzt.
Die Ausnahme gilt ausschließlich für notwendige Transporte und ist zeitlich bis zum 31. August 2026 befristet. Sie bedeutet keine uneingeschränkte Freigabe des gesamten Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen. Details zur konkreten Ausgestaltung und zu möglichen Einschränkungen sind der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamts zu entnehmen.
Für den Wartburgkreis und den Raum Eisenach kann die Regelung spürbare Auswirkungen auf den Verkehr an Wochenenden haben, insbesondere auf stark genutzten Strecken wie den Autobahnen und Bundesstraßen. Pendlerinnen und Pendler sowie Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Hauptverkehrsachsen müssen mit einem erhöhten Lkw-Aufkommen rechnen, während Unternehmen mit Straßentransporten kurzfristig mehr Spielraum bei der Planung ihrer Touren erhalten.
Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ist zunächst befristet. Ob die Regelung über den 31. August 2026 hinaus verlängert oder angepasst wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Wasserstände und der Lage im Güterverkehr ab.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.08.2026
Veröffentlicht am 12.08.2026 20:20 von Christian Wolf, Redakteur
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