13.11.2025

Thüringens Landesregierung startet ambitioniertes Entlastungsgesetz für weniger Bürokratie

Die Thüringer Landesregierung hat am 7. November 2025 das Erste Thüringer Entlastungsgesetz beschlossen und damit eine umfassende Reform zum Abbau bürokratischer Hürden eingeleitet. Ziel des Gesetzes ist es, Kommunen, Wirtschaft und Bürger zu entlasten, indem Berichtspflichten gestrichen, Verwaltungsverfahren digitalisiert und Abläufe vereinfacht werden. Das Gesetz ist Teil einer breit angelegten Modernisierungsstrategie und bündelt zahlreiche Änderungen in bestehenden Gesetzen und Verordnungen.

Das Vorhaben sieht unter anderem die Reduzierung von Berichtspflichten im Hochschul-, Justiz- und Umweltbereich, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Modernisierung des Jagd- und Umweltrechts vor. Kommunen erhalten mit einem neuen Standarderprobungsgesetz die Möglichkeit, befristet von bestimmten Landesstandards abzuweichen und alternative Verfahren zu testen. Auch im Baurecht werden Vereinfachungen eingeführt, etwa durch die Zulassung vereinfachter Genehmigungsverfahren für bestimmte Gebäudeklassen und die Ausweitung der Bauvorlageberechtigung.

Im Mittelpunkt steht auch die Digitalisierung der Verwaltung: Anträge sollen künftig per E-Mail möglich sein, das sogenannte Once-Only-Prinzip wird eingeführt und automatisierte Entscheidungen in Verwaltungsprozessen stärker erprobt. Verschiedene Bereiche wie das E-Government- und das Wassergesetz, das Thüringer Ordnungsbehördengesetz sowie das Transparenzgesetz werden ebenfalls reformiert. Der Aufbau einer gemeinsamen Dateninfrastruktur für den Datenaustausch zwischen Bund und Ländern ist ein weiteres zentrales Anliegen.

Ministerpräsident Mario Voigt betonte, das Vorhaben markiere einen entschiedenen Startschuss zum Bürokratieabbau im Freistaat. Die Gesetzesänderungen sollen laut Landesregierung dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes angesichts steigender Aufgaben, Fachkräftemangels und neuer rechtlicher Anforderungen zu sichern. Sie basieren auf Empfehlungen des Normenkontrollrates sowie Rückmeldungen aus den Bundesländern und den Kommunen.

Nach der Anhörung von Kommunen und Verbänden sowie dem Konsultationsverfahren im Landtag soll das Gesetz noch im Dezember 2025 im Parlament eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist für das kommende Jahr vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.11.2025
Veröffentlicht am von , Fachredakteur

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