Tourismusförderabgabe in Eisenach: Stadt mahnt Ferienwohnungs-Vermieter
Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen in Eisenach müssen die Tourismusförderabgabe von ihren Gästen erheben und an die Stadtkasse abführen. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung hin. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Abgabe für alle Übernachtungen in Eisenach – unabhängig davon, ob privat oder gewerblich vermietet wird und ob es sich um Ferienwohnungen, Pensionen oder Hotels handelt.
Die Höhe der Tourismusförderabgabe ist nach Art der Unterkunft gestaffelt. In Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Privatunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten beträgt sie 1,00 Euro pro Übernachtung und Gast. In Hotels bis einschließlich drei Sternen fallen 1,50 Euro pro Nacht und Gast an, in Hotels ab vier Sternen 2,00 Euro pro Nacht und Gast. Die Abgabe wird von den Beherbergungsbetrieben eingezogen und an die Stadtkasse weitergeleitet.
Nach Angaben der Stadt haben sich in den vergangenen Monaten Hinweise gehäuft, dass insbesondere Vermieter von Ferienwohnungen dieser Pflicht nicht nachkommen. Um Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit sicherzustellen, bittet die Verwaltung alle Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten, ihr Angebot beim Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Steuern, anzuzeigen. Die Meldung ist schriftlich möglich an: Stadt Eisenach, Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Steuern, Markt 2, 99817 Eisenach. Alternativ kann die Anzeige per E-Mail erfolgen.
Nach der Anmeldung erhalten Vermieter die Unterlagen, die sie für die Erhebung und Abführung der Tourismusförderabgabe benötigen. Für Rückfragen steht das Fachgebiet Steuern unter den Telefonnummern 03691 670-222 und 03691 670-226 zur Verfügung.
Wer Ferienwohnungen vermietet, soll zudem prüfen, ob die Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist. Maßgeblich ist das Gesamtbild der Vermietung. Die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung ohne hoteltypische Zusatzleistungen gilt in der Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit. Werden jedoch zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder Wäscheservice angeboten oder wird Personal beschäftigt, kann eine Gewerbepflicht bestehen. Auskünfte hierzu erteilt das Fachgebiet Gewerbe und allgemeines Ordnungsrecht unter Telefon 03691 670-341.
Die Stadtverwaltung sieht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen derzeit nicht als Problem für den Eisenacher Wohnungsmarkt. Anders als in vielen Großstädten verdrängt die touristische Vermietung nach städtischer Einschätzung aktuell keinen Wohnraum für Einheimische. In den vergangenen sechs Jahren gingen bei der Bauordnung im Durchschnitt drei Anträge pro Jahr auf Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen ein.
Unabhängig von der aktuellen Wohnraumsituation betont die Stadt die Bedeutung der ordnungsgemäßen Erhebung der Tourismusförderabgabe. Sie soll dazu beitragen, die touristische Infrastruktur und Angebote in Eisenach zu finanzieren.
Eine verpflichtende Registrierungsnummer für Ferienwohnungen, eine sogenannte Wohnungs-ID, ist in Eisenach derzeit nicht geplant. In anderen Städten muss diese Kennziffer in Online- oder Print-Anzeigen angegeben werden und erleichtert den Behörden die Zuordnung des Angebots zum jeweiligen Eigentümer sowie die steuerliche Kontrolle. Die Entscheidung über eine Einführung liegt bei den Kommunen. In Eisenach sieht die Stadtverwaltung aktuell keinen Bedarf für eine solche Regelung.
Oberbürgermeister Christoph Ihling setzt nach eigenen Worten auf die Mitwirkung der Vermieterinnen und Vermieter: Sie sollen die Tourismusförderabgabe ebenso zuverlässig abführen wie Hotels und Pensionen.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2026
Veröffentlicht am 10.07.2026 11:13 von Christian Wolf, Redakteur
Kommentare