26.08.2025 👍3

Umsichtiger Umgang mit Wespennestern: NABU Thüringen informiert über Schutz und Verhalten

Im August erreichen Hornissen- und Wespenvölker in Thüringen ihre größte Ausdehnung. Entsprechend häufig entdecken Bürgerinnen und Bürger in diesen Wochen Nester im Garten oder an Gebäuden. Der NABU Thüringen rät Betroffenen dazu, besonnen zu handeln und auf das Zusammenspiel von Mensch und Wespe zu achten.

Wie der Fachberater für Hornissenschutz, Rainer Hanke, vom NABU Thüringen mitteilt, gäbe es in Deutschland mehrere hundert Wespenarten. Nur wenige davon wie die Gemeine und die Deutsche Wespe werden laut Hanke am Kaffeetisch oder bei Grillfesten als störend empfunden. Die Insekten übernehmen nach Einschätzung des Experten jedoch wichtige Aufgaben im Naturhaushalt: Sie fressen Schädlinge wie Fliegen, Raupen und Blattläuse, übernehmen die Rolle einer natürlichen „Gesundheitspolizei“ durch das Beseitigen toter Insekten und tragen außerdem zur Bestäubung von Pflanzen bei.

Findet man ein Wespennest am Haus oder im Garten, rät der NABU zur Ruhe. Überstürzte Maßnahmen seien nicht nötig, denn nach Angaben von Hanke lebt man zu diesem Zeitpunkt bereits längere Zeit mit den Tieren zusammen. Im Herbst – spätestens mit dem ersten Frost – sterbe ein Volk von selbst ab; lediglich Jungköniginnen überwintern andernorts, sodass das Nest im Folgejahr ohnehin nicht mehr genutzt wird. Der Fachberater empfiehlt, den Nestbereich nicht zu erschüttern, Bewegungen in der Nähe möglichst langsam auszuführen und einen Mindestabstand von zwei bis drei Metern einzuhalten. Auch das Freihalten des Einfluglochs sei wichtig, störende Einflüsse wie Anpusten seien zu vermeiden.

Um potenzielle Gefahren für Kinder oder Gäste zu minimieren, rät der NABU dazu, die Umgebung abzusperren und durch Schilder auf das Nest hinzuweisen. Die Zerstörung verlassener Nester sei ebenfalls nicht ratsam, da sie anderen Insekten als Winterquartier dienen können.

Falls eine Umsiedlung oder Entfernung des Wespennests unvermeidbar erscheint, solle diese laut NABU ausschließlich von sachkundigen Fachleuten durchgeführt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz stelle alle Wespen unter Schutz. Es sei daher verboten, Wespen ohne triftigen Grund zu stören, zu verletzen oder zu töten. Für Hornissen gelte sogar ein besonders strenger Schutzstatus.

NABU Thüringen betont, dass das friedliche Nebeneinander von Mensch und Wespe in den meisten Fällen unkompliziert möglich ist. Umfangreiche Informationen und Verhaltenstipps stehen für Interessierte auf den Internetseiten des Naturschutzbundes bereit.

Quelle: NABU vom 28.08.2025
Foto: NABU
Veröffentlicht am von , Redakteur

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