Umweltamt warnt: Entfernen von Biberhauptdämmen im Wartburgkreis ist strafbar
Das Umweltamt des Wartburgkreises weist darauf hin, dass das eigenmächtige Entfernen von Biberhauptdämmen nach § 71 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Straftat darstellt. Wer einen solchen Damm ohne Genehmigung beseitigt, muss mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Meiningen rechnen. Der Biber steht weiterhin unter strengem Schutz, da er in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet ist und nach wie vor als besonders geschützte Art gilt.
Seit dem ersten Nachweis im Jahr 2009 hat sich der Biber im Wartburgkreis nahezu flächendeckend entlang der Gewässer ausgebreitet. An größeren Flüssen wie Werra und Hörsel baut das Tier in der Regel keine Dämme, da der Wasserstand dort ausreicht, um seine Burg sicher unter Wasser zu halten. An kleineren Gewässern hingegen errichtet der Biber Dämme, um den notwendigen Wasserstand für den geschützten Zugang zur Burg zu gewährleisten. Gerade im Frühjahr, wenn Jungtiere geboren werden, ist der Schutz durch den Damm besonders wichtig. Wird ein Damm zerstört, kann dies dazu führen, dass die Biberburg aufgegeben wird und Jungtiere kaum Überlebenschancen haben.
Das Umweltamt ist sich bewusst, dass Biberdämme gelegentlich zu Problemen wie Überflutungen angrenzender landwirtschaftlicher Flächen führen können. In solchen Fällen empfiehlt die Behörde, gemeinsam mit den Gewässerunterhaltungsverbänden und der Unteren Naturschutzbehörde nach Lösungen zu suchen. Unterstützung bieten zudem ehrenamtliche Biberberater, die für den Raum Bad Salzungen und Eisenach als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Erfahrungen zeigen, dass fachgerecht ausgeführte Drainagen an Biberdämmen helfen können, Überstauungen zu reduzieren, ohne den Biber aus seinem Lebensraum zu verdrängen. Dabei bleibt ein Mindestwasserstand von 60 bis 80 Zentimetern erhalten. Die Rückkehr des Bibers in den Wartburgkreis hat nicht nur Einfluss auf die Natur, sondern stellt auch Anwohner und Landnutzer vor neue Herausforderungen. Laut Experten ist es ratsam, Bäume entlang von Gewässern frühzeitig zu schützen, um Schäden durch Biber zu vermeiden. Als wirksame Maßnahme gelten stabile Drahtgitter, die um die Stämme gelegt werden.
Wer Hinweise zu illegalen Eingriffen an Biberbauten hat oder Unterstützung im Umgang mit Bibern benötigt, kann sich an das Umweltamt des Wartburgkreises wenden.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.04.2026
Foto: Frank Liebig - Archiv Frank Liebig/CC BY-SA 3.0
Veröffentlicht am 08.04.2026 12:22 von Christian Wolf, Redakteur
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