02.03.2025

Verkehrsgeschehen in Eisenach unter der Lupe: Unfälle und Kontrollen

Am Freitagnachmittag ereignete sich auf der B 19 bei Eisenach ein Verkehrsunfall, bei dem ein 23-jähriger Audi-Fahrer nach mehreren Kollisionen mit der Leitplanke verletzt ins Krankenhaus gebracht wurde. Zudem führte ein betrunkener Autofahrer zu einem polizeilichen Verfahren, und in zwei separaten Fällen wurden Verkehrsfluchten gemeldet. Die Polizei appelliert an Zeugen, sich zu melden, und erinnert an den Beginn des neuen Versicherungsjahres für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.

Am 28. Februar 2025, gegen 14:00 Uhr, hat ein 23-jähriger Fahrer eines Audi auf der regennassen Fahrbahn der B 19 bei Eisenach aus ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Der PKW kollidierte mehrfach mit der Leitplanke, bevor er zum Stehen kam. Der Fahrer musste verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden, und es entstand bisher unbekannter Sachschaden am Fahrzeug. Während der Unfallaufnahme war die B 19 zeitweise komplett gesperrt.

In der Nonnengasse von Eisenach wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 47-jähriger PKW-Fahrer angehalten und auf Alkohol getestet. Der Test ergab einen Wert von 0,64 Promille, woraufhin die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.

Weiterhin gab es zwei Fälle von Verkehrsunfallflucht. Der erste Vorfall ereignete sich am 28. Februar 2025 auf dem Parkplatz der Klinik "Am Rennsteig" in Bad Tabarz. Ein dort abgestellter blauer Ford Focus wurde zwischen 14:00 und 16:00 Uhr vorn rechts erheblich beschädigt, ohne dass sich der oder die Verursacher zu erkennen gaben. Ein ähnlicher Vorfall wurde in der Henneberger Straße in Eisenach gemeldet, wo ein 44-jähriger BMW-Besitzer am Morgen des 28. Februar 2025 einen Unfallschaden an seinem Fahrzeug feststellte. Der Sachschaden wird hier auf etwa 5000 Euro geschätzt. Die Polizei bittet in beiden Fällen um Zeugenhinweise.

Am Samstag wurden im Stadtgebiet Eisenach vier Personen im Alter zwischen 16 und 37 Jahren ohne gültigen Versicherungsschutz für ihre Fahrzeuge angetroffen. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass am 1. März 2025 das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen begonnen hat. Die neuen Versicherungskennzeichen sind grün.

Quelle: Pressemitteilungen vom 2.3.2025
Veröffentlicht am von , Redakteur

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