07.11.2025

Vorsorgemaßnahmen gegen Geflügelpest: Wartburgkreis ordnet Stallpflicht an

Nach dem Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel in Thüringen hat der Wartburgkreis eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung erlassen. Die Maßnahme setzt eine Stallpflicht für Geflügel in Gebieten entlang der Werra und verschiedene Einschränkungen für Geflügelhalterinnen und -halter durch. Damit folgt der Landkreis Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts, das das Risiko einer Ausbreitung der hochansteckenden Aviären Influenza H5 als hoch bewertet.

Laut Allgemeinverfügung müssen betroffene Geflügelhalter im ausgewiesenen Risikogebiet ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung unterbringen, die vor Kontakt mit Wildvögeln schützt. Zu den betroffenen Ortschaften zählen unter anderem Großburschla, Treffurt, Mihla, Creuzburg, Vacha, Bad Salzungen und Barchfeld-Immelborn. Die vollständige Liste der Orte ist auf der Website des Wartburgkreises abrufbar.

Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen gehaltenen Vogelarten sind in Schutz- und Überwachungszonen bis auf Weiteres untersagt. Zudem gibt es zusätzliche Auflagen für Ausstellungen und den Handel mit Geflügel, die auch außerhalb der Schutzzonen gelten. Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises gemeldet haben, sind verpflichtet, dies zeitnah nachzuholen.

Die Allgemeinverfügung und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Wartburgkreises zur Verfügung. Die Regelungen gelten ab sofort und sollen eine Eindämmung des hochansteckenden Virus unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.11.2025
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