Wichtige Details zur Bundestagswahl: Eisenach informiert über Wählerverzeichnis und Wahllokale
Die Stadt Eisenach hat am 15. Januar 2025 zwei wichtige amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Informationen zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie um Details zu Wahllokalen und dem Ablauf der Wahlhandlung.
Am 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Stadt Eisenach ist in 37 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die zwischen dem 20. Januar und dem 2. Februar 2025 versandt werden, sind die entsprechenden Wahlbezirke und Wahllokale der Wahlberechtigten angegeben.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 im barrierefreien Bürgerbüro am Markt 22 in Eisenach zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die Einsichtnahme ist zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Wahlberechtigte haben in dieser Zeit die Möglichkeit, die Richtigkeit ihrer persönlichen Eintragungen zu überprüfen. Wer Fehler feststellt, kann bis spätestens 7. Februar 2025 schriftlich oder mündlich Einspruch einlegen.
Für die Teilnahme an der Wahl ist entweder ein Eintrag im Wählerverzeichnis oder ein Wahlschein erforderlich. Wahlscheine können bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Eisenach beantragt werden. In besonderen Fällen, wie einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Für Rückfragen steht das Wahlteam der Stadtverwaltung Eisenach telefonisch unter 03691 670-700 oder per E-Mail zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.1.2025
Veröffentlicht am 15.01.2025 18:02 von Christian Wolf, Redakteur
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