03.11.2024 👍1

Winterdienst in Eisenach startklar für kalte Monate

Eisenach ist nach Angaben der Stadtverwaltung optimal auf die kommende Wintersaison vorbereitet. Die Lager seien gefüllt und insgesamt 600 Tonnen Streusalz stünden zum Streuen der Fahrbahnen sowie 30 Kubikmeter Blähschiefer zum Abstumpfen der Gehwege bereit. Der Winterdienst beginne traditionell am 1. November und dauere bis zum 31. März des kommenden Jahres.

Oberbürgermeister Christoph Ihling betonte, dass man auf Eis und Schnee vorbereitet sei und alles tun wolle, um die Straßen und Wege sicher zu halten. Es sei jedoch nicht möglich, jede Strecke immer perfekt geräumt zu haben, wofür um Verständnis gebeten werde.

Im Rahmen der Vorbereitungen wurden nicht nur die Streumaterialien eingelagert, sondern auch sämtliche Fahrzeuge und Gerätschaften überprüft und gewartet. Hierzu gehören 26 Fahrzeuge, die auf 25 Touren im Stadtgebiet eingesetzt werden. Der Winterdienst organisiert sich in zwei Schichten: wochentags von 4 Uhr bis 22 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 6 Uhr bis 20 Uhr. Bei extremen Wetterlagen sei auch ein Dreischichtbetrieb möglich.

Insgesamt kümmern sich 44 Mitarbeiter der Stadt und ihrer Vertragspartner um den Winterdienst. Neben den Fahrbahnen stehen auch Gehwege und zunehmend Radwege im Fokus. Aufgrund des wachsenden Radverkehrs, auch im Winter, plane die Stadt Eisenach eine eigene Winterdiensttour für Radwege. Eine Änderung im Tourenplan betreffe in diesem Jahr die Marienstraße, die künftig nur noch im Zuge der Nebenstrecken geräumt und gestreut werde, da sie weder als verkehrswichtig noch als besonders gefährlich eingestuft werde.

Die Stadt Eisenach sei dafür verantwortlich, öffentliche Straßen und Wege im Winter verkehrssicher zu gestalten und von Eis und Schnee zu befreien. Dazu seien insgesamt 30 städtische Mitarbeiter in Winterdienstbereitschaft. Bundes- und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet hätten Vorrang, ebenso wie Straßen mit Buslinienverkehr. Auch Zufahrten zu touristischen Zielen würden gesondert von Schnee und Eis befreit.

In Deutschland besteht eine Winterreifenpflicht seit 2010, welche besagt, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen nur mit Winterreifen gefahren werden dürfe. Komme einem ein Räum- und Streufahrzeug entgegen, solle man seine Geschwindigkeit reduzieren und möglichst weit am rechten Fahrbahnrand fahren.

Die Stadt betonte die Notwendigkeit, Parkverbote zu beachten, damit der Schneepflug ungehindert räumen könne. Insbesondere bei Beginn des Winterdienstes um 4 Uhr morgens könne bei Behinderungen durch parkende Fahrzeuge nicht geräumt werden.

Eine Übersicht der Straßen, die regelmäßig geräumt würden, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Winterdienst seien auf der Webseite der Stadt Eisenach veröffentlicht worden. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Weitere wichtige Infos zum Winterdienst in Eisenach

Die Stadt Eisenach trägt die Verantwortung, öffentliche Straßen und Wege im Winter sicher und verkehrstauglich zu halten. In den Wintermonaten, vom 1. November bis zum 31. März, stehen 30 Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereit, um den Winterdienst durchzuführen. Dieser erfolgt werktags von 4 Uhr bis 22 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen werden die Einsätze zwischen 6 Uhr und 20 Uhr durchgeführt. Die Einsatzplanung berücksichtigt besonders den morgendlichen Berufsverkehr, sodass die ersten Einsätze werktags bereits um 4 Uhr beginnen. Um diese Aufgaben effizient umzusetzen, wird die Stadt von sechs externen Vertragspartnern unterstützt, die den Winterdienst auf insgesamt 15 festgelegten Routen begleiten.

Priorisierte Straßen und Strecken

Der Winterdienst konzentriert sich auf die am stärksten befahrenen Straßen, die für den täglichen Verkehr von besonderer Bedeutung sind. An erster Stelle stehen dabei Bundes- und Hauptverkehrsstraßen, da diese Strecken auch im Winter eine hohe Verkehrssicherheit bieten müssen. Ebenfalls priorisiert werden Straßen, auf denen Buslinien verkehren, sowie Zufahrtsstraßen zu touristischen Zielen, die von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Insgesamt betreut der Winterdienst der Stadt etwa 275 Streckenkilometer. Eine Übersicht der regelmäßig geräumten Straßen ist hier einsehbar (PDF).

Betreute Treppenanlagen

Zusätzlich zu den Straßen übernimmt die Stadt Eisenach den Winterdienst für mehrere öffentliche Treppenanlagen, bei denen sie als Anlieger fungiert. Zu diesen Treppenanlagen gehören:

  • die Treppenanlage durch die Grünanlage an der August-Rudloff-Straße,
  • die Treppe im unteren Teil der Gothaer Straße, die zu den Wohnblocks der Friedrich-List-Straße führt,
  • die Treppenanlage „Am Amrichen Rasen“,
  • die Treppenanlage zwischen der Mühlhäuser Straße und der Tiefenbacher Allee,
  • zwei Treppenanlagen, die die Domstraße mit dem Hainweg verbinden,
  • die Treppe vom Pfarrberg zur Domstraße am Wingolfdenkmal,
  • die Treppe zur Esplanade,
  • die Treppenanlage am Frauenplan vor dem Bachdenkmal.

Diese Treppenanlagen werden ebenfalls gemäß den festgelegten Winterdienstzeiten geräumt und gestreut, um eine sichere Nutzung auch bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu gewährleisten.

Räum- und Streupflicht der Anlieger

Neben den städtischen Aufgaben sind auch private Anwohner und Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf Gehwege vor ihren Grundstücken, die von Eis und Schnee freigehalten werden müssen. Die Räum- und Streupflicht umfasst außerdem das Freihalten von Abflussrinnen, Straßenabläufen sowie Zugängen zu den Überwegen. Insbesondere an Haltestellen ohne Bushäuschen müssen die Anlieger den Bereich so räumen, dass ein sicherer Zugang für die Fahrgäste gewährleistet ist. Wichtig ist, dass der geräumte Schnee nicht wieder auf die Straße zurückgeschoben wird, da dies die Verkehrssicherheit gefährdet. Zudem dürfen an Haltestellen keine Schneewälle in den Bereichen der Ein- und Ausstiege aufgetürmt werden, um den Zugang frei zu halten.

Verwendetes Streumaterial

Um die Umwelt zu schonen, setzt die Stadt Eisenach auf ein umweltfreundliches Streumaterial. Das verwendete Granulat besteht aus Thüringer Blähschiefer, der als salzfreies Naturprodukt mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist. Es enthält keine chemischen Zusätze und sorgt für eine umweltverträgliche Abstumpfung glatter Flächen. Die Verwendung von Streusalz ist in der Winterdienstsatzung geregelt und auf Gehwegen nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise zum Entfernen hartnäckiger Eisflächen. An etwa 140 Standorten im Stadtgebiet stehen außerdem Streugutbehälter bereit, aus denen Bürger bei Bedarf Splitt entnehmen können, um kritische Stellen selbst abzusichern.

Parkverbote und Durchfahrtsbreiten

Damit die Räum- und Streufahrzeuge ihren Einsatz ungehindert durchführen können, ist es wichtig, die geltenden Parkverbote zu beachten. Da der Winterdienst bereits ab 4 Uhr morgens beginnt, können falsch geparkte Fahrzeuge, die über Nacht in Parkverbotszonen abgestellt wurden, den Einsatz behindern. Die Schneepflüge benötigen eine Mindestdurchfahrbreite von über drei Metern, um ihre Arbeit sicher und effizient durchführen zu können. Bei Bedarf begleitet das Ordnungsamt die Winterdienstteams, um Verstöße gegen die Parkverbote festzustellen und gegebenenfalls Falschparker abschleppen zu lassen, wenn diese den Winterdienst behindern.

Gesetzliche Grundlagen

Der Winterdienst in Eisenach basiert auf der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB sowie den Bestimmungen des § 49 Thüringer Straßengesetzes. Diese Vorschriften konkretisieren die Verpflichtung der Stadt, Straßen und Wege verkehrssicher zu gestalten. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, und die Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, das sich an den Kapazitäten und der Leistungsfähigkeit der Stadt orientiert.

Zusätzliche Hinweise für Verkehrsteilnehmer

Um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten, sollten sich alle Verkehrsteilnehmer an die winterlichen Bedingungen anpassen. Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet, bei Schnee, Glätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren, gemäß § 2 Abs. 3a StVO. In Deutschland besteht seit 2010 eine allgemeine Winterreifenpflicht, um die Verkehrssicherheit auch bei winterlichen Verhältnissen zu verbessern. Sollte ein Räumfahrzeug entgegenkommen, ist es ratsam, die Geschwindigkeit zu reduzieren und möglichst weit rechts zu fahren, damit das Räumfahrzeug die gesamte Straßenbreite nutzen kann. Die Fahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,20 Metern, um den Räumdienst sicher durchführen zu können.

Auch Fußgänger sollten sich auf die winterlichen Straßenverhältnisse einstellen und rutschfestes Schuhwerk tragen, um Stürze zu vermeiden. Die Stadt bittet um Verständnis, dass es aufgrund von starkem Schneefall oder extremen Witterungsverhältnissen gelegentlich zu Verzögerungen beim Räum- und Streudienst kommen kann. In solchen Fällen hat die Sicherheit auf den Hauptverkehrsstraßen Vorrang, bevor Nebenstraßen und Gehwege geräumt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 01. November 2024
Abbildung: Stadtverwaltung Eisenach
Veröffentlicht am von , Redakteur
Aktualisiert: 04.11.2024 06:07

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