08.01.2026

Winterdienst in Gerstungen: Was Anwohner jetzt beachten müssen

In Gerstungen hält das Winterwetter mit Frost, Schnee und glatten Wegen an. Für die kommenden Tage kündigt sich eine neue Schnee- und Eisregenfront an. Die Gemeindeverwaltung weist deshalb auf die geltenden Pflichten beim Winterdienst hin und bittet um Verständnis für die anhaltende Belastung des Bauhofs, der seit Wochen im Dauereinsatz ist.

Grundstückseigentümer sind laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, Gehwege und Zugänge zu Überwegen ausreichend breit von Schnee zu räumen. Der Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang muss mindestens 1,5 Meter breit freigehalten werden. Um Glätte zu vermeiden, sollen geeignete abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden; der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bei Tauwetter sind Abflussrinnen freizuhalten, und festgetretener Schnee ist – soweit möglich – zu lösen und auf dem eigenen Grundstück oder geeigneten Flächen abzulegen.

Für Straßen mit nur einem Gehweg gilt eine Besonderheit: In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer auf der Gehwegseite für die Räumung verantwortlich, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Räumflächen sollen so abgestimmt werden, dass ein durchgehender, sicher nutzbarer Gehweg entsteht.

Der Bauhof der Gemeinde ist täglich von früh morgens bis in den Abend im Einsatz, um Straßen, Kreuzungen und öffentliche Wege zu sichern. Dennoch kann es je nach Schneelage zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihren eigenen Winterdienst zur Sicherheit im Gemeindegebiet beitragen.

Auch in Eisenach und der Region sind ähnliche Regelungen in Kraft. Dort sind neben den städtischen Aufgaben auch private Anwohner verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken von Eis und Schnee zu befreien. Die Verwendung von Streusalz ist auch hier nur in Ausnahmefällen erlaubt, um die Umwelt zu schonen. Der Winterdienst konzentriert sich auf die wichtigsten Verkehrswege, wobei bei starkem Schneefall Hauptstraßen Vorrang haben. Parkverbote sollten beachtet werden, damit Räumfahrzeuge ungehindert arbeiten können. Mehr zu den Winterdienstregelungen in Eisenach.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.01.2026
Foto: Gemeinde Gerstungen
Veröffentlicht am von , Redakteur

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