17.12.2024 🤔1 2

Wutha-Farnroda passt Grundsteuer an: Neue Hebesatz-Satzung ab 01.01.2025

In der Gemeinde Wutha-Farnroda tritt am 1. Januar 2025 eine neue Hebesatz-Satzung für die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer in Kraft. Der Gemeinderat hat die Hebesätze wie folgt festgelegt: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt künftig bei 320 Prozent, Grundsteuer B für Grundstücke bei 450 Prozent, und der Gewerbesteuerhebesatz wurde auf 420 Prozent festgesetzt. Die Satzung wurde am 10. Dezember 2024 ausgefertigt und am 11. Dezember 2024 offiziell bekannt gemacht.

Die Anpassung der Hebesätze erfolgt vor dem Hintergrund der bundesweiten Grundsteuerreform, die ab 2025 umgesetzt wird. Das neue System berechnet die Grundsteuer nicht mehr nach den historischen Einheitswerten von 1935 beziehungsweise 1964, sondern orientiert sich am tatsächlichen Wert der Grundstücke.

Auch in der nahegelegenen Stadt Eisenach führt die Reform zu Veränderungen. Wie Bürgermeister Steffen Liebendörfer Ende November erklärte, verliert der Hebesatz zunehmend seine Vergleichsfunktion. In Eisenach wird daher eine Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer A von 332 auf 352 Prozent vorgeschlagen, während für die Grundsteuer B eine deutliche Anhebung von 472 auf 634 Prozent im Raum steht. Der Stadtrat wollte am 11. Dezember 2024 darüber entscheiden, der entsprechende Tagesordnungspunkt wurde jedoch zurückgezogen.

Der Hintergrund der Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück. Es hatte festgestellt, dass die bisherige Besteuerung gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstößt. Die Neubewertungen der Grundstücke, die von den Finanzämtern festgehalten wurden, sollen zu einer gerechteren Besteuerung führen. Gleichzeitig betonten Kommunen wie Eisenach und Wutha-Farnroda, dass die Anpassungen möglichst moderat ausfallen sollen, um die Steuerpflichtigen nicht übermäßig zu belasten.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden ab Januar 2025 an die Eigentümer verschickt. In Wutha-Farnroda schafft die neue Hebesatz-Satzung Klarheit und Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger. In Eisenach hingegen bleibt der endgültige Beschluss zum Hebesatz für Grundsteuer B vorerst offen, wobei die Stadt auf künftige Entwicklungen auf Landesebene und aktualisierte Schlüsselzuweisungen hofft.


Veröffentlicht am von , Redakteur
Aktualisiert: 16.01.2025 15:18

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