Zu Fuß auf der A4 bei Eisenach: Polizei stoppt 47-Jährigen am Rasthof
Am Mittwochabend (24.06.2026) hat die Autobahnpolizei auf der A4 bei Eisenach einen 47-jährigen Mann gestoppt, der zu Fuß auf dem Standstreifen unterwegs war. Er lief entgegen der Fahrtrichtung Dresden zwischen den Anschlussstellen Herleshausen und Eisenach-West neben der Leitplanke. Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten die Person, bevor die Beamten den Mann rund 300 Meter vor dem Rasthof Eisenach antrafen und dorthin begleiteten.
Nach Angaben der Polizei erklärte der 47-Jährige, er sei auf dem Weg von der Arbeit nach Hause gewesen. Seine Mitfahrgelegenheit habe ihn vergessen, weshalb er den Weg über die Autobahn als kürzeste Strecke gewählt habe. Die Beamten belehrten den Mann eindringlich, die Autobahn künftig nicht mehr zu Fuß als Heimweg zu nutzen, und entließen ihn anschließend am Rasthof aus den polizeilichen Maßnahmen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die geltende Rechtslage hin: Bundesautobahnen dürfen ausschließlich von Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Grundlage dafür ist § 18 der Straßenverkehrsordnung. Fußgänger und Radfahrer haben auf der Autobahn nichts zu suchen – auch nicht auf dem Standstreifen.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2026
Veröffentlicht am 25.06.2026 12:55 von Christian Wolf, Redakteur
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