Kindertagestätte Hörseltalzwerge (Kita)

Kindergarden located in Schönau, Thüringen

In Schönau, catch up on your high school diploma, secondary school leaving certificate, or Hauptschule: Find out more about the second-chance schools in Schönau. You can obtain the following degrees at this school: Die Kindertagesstätte „Hörseltalzwerge“ im Ortsteil Schönau der Gemeinde Wutha-Farnroda bietet liebevolle und strukturierte Betreuung für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit großzügigen Öffnungszeiten von 6:00 bis 16:30 Uhr, einem engagierten Team unter der Leitung von Ivonne Niebling und aktiver Kooperation mit dem örtlichen Sportverein SV Petkus setzt die Einrichtung auf Bewegung, Gemeinschaft und individuelle Förderung. Als Teil des ThEKiZ-Netzwerks begleitet sie Familien ganzheitlich und familienfreundlich durch den Kita-Alltag..

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Address
Hörseltalstr. 41
99848 Schönau
Deutschland
Website https://wutha-farnroda.de/leben-freizeit/kinder-und-jugend/kinderbetreuung

Die Kindertagesstätte „Hörseltalzwerge“ befindet sich im Ortsteil Schönau der Gemeinde Wutha-Farnroda und bietet eine verlässliche Betreuung für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Unter der Leitung von Ivonne Niebling steht die Einrichtung für eine kindgerechte, bewegungsorientierte und familiennahe Pädagogik.

Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 16:30 Uhr, was besonders berufstätigen Eltern Planungssicherheit gibt. Die Kita kooperiert eng mit dem örtlichen Sportverein SV Petkus und bietet so regelmäßige Bewegungsangebote in der nahegelegenen Hörselberghalle. Als Teil des Thüringer Eltern-Kind-Zentrums (ThEKiZ) begleitet die Einrichtung nicht nur die Kinder, sondern auch deren Familien mit Beratungsangeboten und individueller Unterstützung.

Die monatliche Verpflegungspauschale beträgt 40 Euro; Frühstück und Vesper bringen die Kinder selbst mit. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Alter des Kindes, dem täglichen Betreuungsumfang sowie der Anzahl betreuter Kinder in der Familie. So zahlen Eltern beispielsweise ab dem 1. Februar 2025 zwischen 136 € und 160 € pro Monat bei bis zu sechs Stunden Betreuung für Kinder ab drei Jahren. Für Kinder unter drei Jahren oder längere Betreuungszeiten gelten entsprechend höhere Beiträge.

Grundlage für die Aufnahme und Betreuung ist die gemeindliche Satzung, die unter anderem auch Schließzeiten, Anmeldefristen und Mitwirkungspflichten regelt. Ein ärztliches Attest ist vor Aufnahme vorzulegen.

Die „Hörseltalzwerge“ verstehen sich als verlässlicher Partner für frühkindliche Bildung, familiäre Zusammenarbeit und eine starke Gemeinschaft im ländlichen Raum.

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