05.10.2026 👎1

Abfallgebühren im Wartburgkreis steigen ab 2027 – das ändert sich für Haushalte

Ab dem 1. Januar 2027 gelten im Gebiet des Abfallwirtschaftszweckverbands Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) neue Abfallgebühren und mehrere geänderte Regelungen. Die Verbandsversammlung hat am 30. September 2026 eine neue Gebührenstruktur beschlossen, die für vier Jahre gelten soll. Betroffen sind vor allem die Kosten für Restmüll- und Biotonnen, der Umgang mit Papier und Pappe sowie zusätzliche Serviceangebote wie eine Sperrmüll-Sonderentsorgung.

Am Beispiel eines Drei-Personen-Haushalts mit einem 80-Liter-Restabfallbehälter (zwölf Entleerungen pro Jahr) und einer 120-Liter-Biotonne steigt die jährliche Gesamtbelastung von bisher 152,57 Euro auf 166,66 Euro. Das entspricht einem Plus von rund 14 Euro beziehungsweise etwa neun Prozent. Nach Angaben des AZV liegt diese Erhöhung unter der allgemeinen Inflationsentwicklung der vergangenen vier Jahre, die mit rund 13 Prozent angegeben wird.

Die neuen Fest- und Leistungsgebühren im Überblick (jeweils bei 14-tägiger Leerung): Die Festgebühr für einen 80-Liter-Restmüllbehälter steigt von 74,72 auf 78,00 Euro, für 120 Liter von 112,08 auf 117,00 Euro und für 240 Liter von 224,16 auf 234,00 Euro. Die Leerungsgebühr pro Entleerung erhöht sich beim 80-Liter-Behälter von 2,83 auf 3,38 Euro, beim 120-Liter-Behälter von 4,24 auf 5,07 Euro und beim 240-Liter-Behälter von 8,48 auf 10,15 Euro. Die Jahresgebühr für die 120-Liter-Biotonne steigt von 43,89 auf 48,10 Euro.

Beim Altpapier gibt es eine klare Verschärfung: Neben der Blauen Tonne bereitgestellte Pappe, Papierbündel oder Kartonagen werden künftig nicht mehr mitgenommen. Wer dauerhaft mehr Volumen benötigt, kann zusätzliche PPK-Behälter bestellen. Für einen 240-Liter-Behälter fällt eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 63,00 Euro an, für einen 1.100-Liter-Behälter 371,00 Euro je Behälter. Laufende Gebühren werden für diese zusätzlichen Behälter nicht erhoben.

Neu ist auch ein kostenpflichtiger Zusatzservice bei der Sperrmüllabfuhr. Neben dem weiterhin möglichen kostenfreien Sperrmülltermin pro Haushalt wird eine Sperrmüll-Sonderentsorgung angeboten. Sie kann genutzt werden, wenn besonders kurzfristig abgeholt werden soll oder der kostenfreie Termin bereits ausgeschöpft ist. Die Gebühr beträgt 285,00 Euro pro Antrag, die Abholung soll innerhalb einer Woche erfolgen. Bereits bisher konnten Haushalte im Stadtgebiet Eisenach Sperrmüll über den AZV anmelden; die neue Sonderentsorgung ergänzt dieses Angebot um eine beschleunigte, aber kostenpflichtige Variante.

Unverändert bleibt die Grünschnittwertkarte: Sie kostet weiterhin 12,00 Euro pro Jahr. Damit können Bürgerinnen und Bürger Grünschnitt zu den vorgesehenen Annahmestellen bringen, ohne dass an dieser Stelle eine Gebührenerhöhung erfolgt.

Zum Jahresbeginn 2027 ist außerdem ein neuer Wertstoffhof im Wartburgkreis geplant. Voraussichtlich ab dem 2. Januar 2027 öffnet am Standort des AZV in Bad Salzungen, Ortsteil Langenfeld, Dorfblick 1, ein zusätzlicher Wertstoffhof. Damit kommt zum bestehenden Angebot – etwa dem Wertstoffhof in Großenlupnitz, der bereits heute für Sperrmüll-Selbstanlieferungen genutzt werden kann – ein weiterer Anlaufpunkt hinzu.

Eine weitere wichtige Änderung greift ab 1. Januar 2028: Dann werden pro Haushalt mindestens vier Entleerungen des Restabfallbehälters pro Jahr berechnet, unabhängig davon, ob der Behälter tatsächlich so oft bereitgestellt wurde. Hintergrund ist, dass nach den Erfahrungen des AZV bislang rund ein Viertel der Haushalte keine oder deutlich weniger Restabfallentleerungen in Anspruch genommen hat. Mit der Mindestentleerungszahl sollen Fehlentsorgungen reduziert und die Kosten der Restabfallentsorgung breiter und verursachergerechter verteilt werden.

Mit der neuen Gebührenstruktur will der AZV die Abfallentsorgung im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach finanziell auf eine stabile Basis stellen. Ziel ist eine sichere und wirtschaftliche Entsorgung, bei der die Kosten möglichst gerecht auf alle Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden. Für Haushalte lohnt sich ein genauer Blick auf das eigene Entsorgungsverhalten – etwa bei der Anzahl der Restmüllentleerungen oder beim Bedarf an zusätzlichem Papiervolumen –, um die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die eigene Jahresrechnung besser einschätzen zu können.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.10.2026
Veröffentlicht am von , Redakteur

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