Baumfällungen und Heckenschnitt im Wartburgkreis nur noch bis Ende Februar erlaubt
Wer im Wartburgkreis Bäume fällen oder Hecken und Gebüsche stark zurückschneiden möchte, hat dafür noch bis Ende Februar Zeit. Ab dem 1. März tritt das naturschutzrechtliche Verbot in Kraft, das bis zum 30. September gilt. In diesem Zeitraum ist es untersagt, Bäume außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu entfernen oder auf den Stock zu setzen. Auch Röhrichte dürfen dann nicht mehr zurückgeschnitten werden. Ziel dieser Regelung ist der Schutz heimischer Tiere, die diese Bereiche als Brut- und Lebensraum nutzen.
Im Sommerhalbjahr sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, etwa um den Zuwachs zu begrenzen oder die Gesundheit von Bäumen zu erhalten. Bei Röhrichten ist in dieser Zeit lediglich ein abschnittsweiser Rückschnitt möglich. Ausnahmen gelten unter anderem für behördliche Maßnahmen, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder bei bestimmten Bauvorhaben. In diesen Fällen ist meist eine Genehmigung erforderlich.
Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit liegt beim jeweiligen Eigentümer der Bäume. Das Umweltamt empfiehlt, bei Unsicherheiten oder besonders großen Bäumen einen öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen einzubeziehen. Bei Rodungen von Waldflächen oder größeren Fällungen sind zusätzlich die waldrechtlichen Vorschriften zu beachten. Hier ist der ThüringenForst als untere Forstbehörde zuständig.
Das Umweltamt weist darauf hin, dass Nester von Vögeln und Fledermäuse in Baumhöhlen oft schwer zu erkennen sind. Viele Vogelarten verhalten sich während der Brut sehr unauffällig, sodass Nester leicht übersehen werden können. Fledermäuse nutzen Baumhöhlen meist in der Dämmerung und sind tagsüber kaum sichtbar. Greifvogelhorste und Höhlenbäume sind ganzjährig geschützt und dürfen nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung entfernt werden.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt telefonisch unter 03695 616701 zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 04.02.2026
Veröffentlicht am 04.02.2026 15:28 von Christian Wolf, Redakteur
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