Frühzeitige Unterstützung für Ehrenamtliche: Förderung im Wartburgkreis
Im Wartburgkreis bietet das Landratsamt wieder die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus der Thüringer Ehrenamtsstiftung zu beantragen. Die Frist für die Anträge endet am 31. März 2025, wodurch die Organisationen früher als in den Vorjahren Unterstützung erhalten können.
Das Landratsamt des Wartburgkreises macht darauf aufmerksam, dass die Antragsfrist für die diesjährige Ehrenamtsförderung von ursprünglich 30. Juni auf den 31. März vorgezogen wurde. Dies soll gewährleisten, dass den Organisationen die Mittel für ihre Tätigkeiten schneller zur Verfügung stehen.
Gemäß der Thüringer Ehrenamtsstiftung können die Mittel unter anderem für Ehrungen von Ehrenamtlichen, Dankeschön-Veranstaltungen, die Öffentlichkeitsarbeit der Vereine sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildungen genutzt werden. Es wird jedoch betont, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Gelder nicht besteht.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen die Organisationen ihre Gemeinnützigkeit durch eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts nachweisen. Der vollständige Antrag muss bis spätestens 31. März im Büro des Landrates, zusammen mit der aktuellen Freistellungsbescheinigung, eingereicht werden. Alle erforderlichen Informationen und das Antragsformular sind auf der Webseite des Wartburgkreises verfügbar.
Für zusätzliche Unterstützung kann die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung per Telefonnummer 03695 615105 oder E-Mail: ehrenamt(at)wartburgkreis.de kontaktiert werden. Sie steht für Fragen zur Antragsstellung zur Verfügung und kann das Antragsformular bereitstellen.
Die gewährten Mittel sind bis zum 31. Dezember des Jahres zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Gelder effizient und im Sinne der geförderten ehrenamtlichen Projekte verwendet werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2025
Veröffentlicht am 07.03.2025 10:14 von Marcus Schütz, Fachredakteur
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