Hauptmarkt Gotha: Fahrer flüchtet nach Crash mit Sandsteinsäule
Auf dem Hauptmarkt in Gotha hat ein 74-jähriger Autofahrer eine massive Sandsteinsäule aus ihrer Verankerung gerissen und ist anschließend weitergefahren, ohne den Schaden zu melden. Der Unfall ereignete sich nach Polizeiangaben bereits am Mittwochmorgen (24.06.2026), bekannt wurde der Fall aber erst, als die Stadtverwaltung Gotha am Freitag, 26.06.2026, einen Zeugenaufruf veröffentlichte. Den Schaden an der Säule schätzt die Stadt auf rund 15.000 Euro.
Demnach war ein roter Seat auf dem oberen Hauptmarkt mit der handgefertigten Sandsteinsäule kollidiert und hatte sie aus dem Boden gerissen. Ein Zeuge meldete sich daraufhin bei der Stadtverwaltung und gab an, ein passendes Fahrzeug mit Frontschaden gesehen zu haben. Der Wagen mit der beschriebenen Farbe und Beschädigung soll etwa zwei Tage lang unweit des Unfallortes in der Jüdenstraße geparkt gewesen sein.
Am Unfallort stellten die alarmierten Beamten der Landespolizeiinspektion Gotha mehrere Fahrzeugteile sicher, die Rückschlüsse auf das Modell zuließen. Auf dieser Basis und mit den Hinweisen aus der Bevölkerung filterten die Ermittler am Samstag ein verdächtiges Fahrzeug heraus, das überprüft werden sollte.
Die Polizei suchte den 74-jährigen Halter auf. Er räumte nach Angaben der Beamten sofort ein, den Unfall am Mittwochmorgen verursacht zu haben. Gleichzeitig erklärte er, das Auto bereits verkauft zu haben; es sei auf dem Weg ins Ausland.
Die Ermittler gingen dieser Spur nach und verfolgten den weiteren Weg des Wagens. Schließlich fanden sie den zehn Jahre alten Seat bei einem Autohändler. Das Fahrzeug war nach der Kollision kaum noch fahrbereit. Damit bestätigten sich die Hinweise auf das Verursacherfahrzeug.
Die Stadtverwaltung bezifferte den Schaden an der Sandsteinsäule auf etwa 15.000 Euro. Gegen den 74-Jährigen wurde ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet, sein Führerschein wurde sichergestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf hin, dass sich Unfallbeteiligte nach einem Zusammenstoß unverzüglich um die Schadensregulierung kümmern und die Polizei informieren müssen – unabhängig davon, ob andere Personen beteiligt sind oder „nur“ Sachschaden entstanden ist.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2026
Veröffentlicht am 28.06.2026 12:50 von Christian Wolf, Redakteur
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