21.11.2024 👍1

2 aktive Jugendliche für den Jugendbeirat der Stadt Eisenach gesucht

Die Stadt Eisenach ruft junge Menschen dazu auf, sich verstärkt am öffentlichen Leben zu beteiligen. Der Jugendbeirat sucht zwei neue Mitglieder im Alter von 14 bis 27 Jahren, die in der Stadt oder einem Ortsteil wohnen und sich aktiv einbringen möchten. Diese Initiative zielt darauf ab, den Stadtrat bei jugendspezifischen Themen zu beraten und die Beteiligung der Jugend zu stärken.

Interessierte Jugendliche können ihre Bewerbungen bis zum 6. Dezember 2024 schriftlich oder per E-Mail einreichen. Die schriftlichen Bewerbungen sollen an Frau Benedix, Fachbereich Bürgerservice, Bildung, Jugend, Stadtentwicklung und Kultur der Stadtverwaltung Eisenach, gerichtet werden (Stadtverwaltung Eisenach, Fachbereich Bürgerservice, Bildung, Jugend, Stadtentwicklung und Kultur, z.Hd. Frau Benedix, Markt 22, 99817 Eisenach). Alternativ können Bewerbungen auch per E-Mail gesendet werden.

Der Jugendbeirat Eisenach wurde erstmals im März 2021 ins Leben gerufen. Diese Einrichtung ist auf Initiative des Stadtrats gegründet worden und zielt darauf ab, die Interessen der Jugendlichen in der Stadt zu vertreten. Der Beirat setzt sich aus bis zu elf Jugendlichen zusammen und wird von drei Stadträten sowie Vertretern des Stadtjugendrings und des Jugendforums unterstützt.

Am 27. August 2024 hat der Eisenacher Stadtrat Änderungen der Hauptsatzung diskutiert, die auch den Jugendbeirat betreffen. Diese Änderungen sollen die Zusammensetzung von zehn auf zwölf Mitglieder erhöhen und ethnische Diversität fördern. Auf diese Weise könnten auch Jugendliche, die keine Schüler mehr sind, weiterhin im Beirat aktiv bleiben.

Zudem ist geplant, die Satzung dahingehend anzupassen, dass alle Mitglieder ihren Wohnsitz in Eisenach haben müssen. Der Jugendbeirat habe auch künftig das Recht, Sachkundige oder andere Bürger zu Sitzungen einzuladen, falls dies erforderlich sei. Weiterhin sollen die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten.

Über den Jugendbeirat finden sich weitere Informationen im Paragraf 10a der Eisenacher Hauptsatzung. Der Beirat hat beratenden Charakter und seine Anregungen fließen in die städtische Politik ein. Die Stabsstelle Soziale Stadt koordiniert die Zusammenkünfte des Beirats.

Quelle: Pressemitteilung vom 21. November 2024
Veröffentlicht am von , Redakteur

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